Hochwasservorsorge- bzw. Starkregenkonzept für Maikammer
Schutz vor Überschwemmung
Maikammer. Die Verbandsgemeinde Maikammer war im Sommer 2019 mit einem besonders heftigen Starkregenereignis und daraus resultierenden Überflutungen konfrontiert. Über 70 Einsätze zählte die Feuerwehr am 27. Juli 2019. Ursache hierbei war, dass die Sturzfluten aus dem Außenbereich über die Wirtschaftswege in die Dörfer geschossen sind und die Kanalisation, die hierfür nicht ausgelegt sein kann, überfluteten. Hinzu kam, dass die Bäche, insbesondere der Kropsbach, durch mitgerissenes Gehölz verstopft wurde.
Hochwasser und Starkregen lassen sich nicht generell verhindern. Ein absoluter Schutz, z.B. durch technische Maßnahmen, ist nur bedingt möglich. Möglich ist jedoch eine Vorbereitung auf solche Extremwetterereignisse, um die Schäden zumindest zu verringern.
Klimaexperten sagen voraus, dass es aufgrund des Klimawandels in Zukunft vermehrt zu Starkregenereignissen mit örtlichem Hochwasser kommen wird. Daher hat die Verbandsgemeinde zusammen mit den Ortsgemeinden eine Ausschreibung für ein sog. Hochwasservorsorgekonzept für Starkregenereignisse auf den Weg gebracht.
„Starkregenvorsorge ist eine Aufgabe, die ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen erforderlich macht“, so Bürgermeisterin Gabriele Flach. Dazu gehören neben Maßnahmen der Kommunen insbesondere auch Schutzmaßnahmen privater Eigentümer von Liegenschaften und Gebäuden. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz sind die Betroffenen nämlich selbst verantwortlich, in dem ihnen möglichen und zumutbaren Maß Vorsorge zu treffen und die Schäden zu minimieren.
Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Erstellung örtlicher Hochwasservorsorgekonzepte mit bis zu 90 Prozent und stellt den Kommunen als Informationsgrundlage Hochwassergefahrenkarten und Starkregenkarten zur Verfügung.
Der Verbandsgemeinderat wird voraussichtlich am Donnerstag, 18. Februar, die Auftragsvergabe an das Ingenieurbüro beschließen, das aus einem beschränktem Wettbewerb hervorging, bei dem neben dem Preis die Referenzen und der fachliche Eindruck als Zuschlagskriterien definiert waren. Nach Billigung durch das Land kann der Auftrag dann offiziell erteilt werden.
Aufgabe des Ingenieurbüros wird es dann sein, die Kommune bei der Aufstellung des Hochwasserschutzkonzeptes zu beraten und bei der Durchführung zu helfen.
Im Einzelnen:
- macht sich das Büro im Vorfeld mit der Gefährdungssituation vor Ort betraut,
- informiert es sich über den Stand der kommunalen Hochwasservorsorge,
- bereitet es die Besprechungen und Bürgerinformationsveranstaltungen inhaltlich und organisatorisch vor und moderiert bzw. protokolliert diese,
- nimmt es eine Auswertung vor und formuliert die besprochenen Maßnahmen.
Die Konzepte dienen in erster Linie der Sensibilisierung für die Hochwassergefahr und möchten durch frühzeitige Beteiligung aller Akteure, insbesondere auch der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, zur Eigenvorsorge motivieren. Maßnahmen der Kommunen können in ihrer Umsetzung durch das Land gefördert werden, wenn sie wirksam zur Schadensminderung beitragen und wirtschaftlich sind.
Begleitet wird das Projekt vom Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge Rheinland-Pfalz. bev/ps
Autor:Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße |
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