Bürger Interessengemeinschaft Lindenhof (BIG) geht in die Offensive
Petition für den Erhalt des Baumbestands auf dem Mannheimer Rheinhochwasserdamm gestartet!

Der Rheinhochwasserdamm zwischen dem Großkraftwerk in Neckarau und der Schwarzwaldstraße 42 im Lindenhof soll saniert werden. Die Bürgerinitiative begrüßt, dass die Stadt Mannheim diese für die Sicherheit der Anwohner wichtige Aufgabe in Zusammenarbeit mit dem Land Baden-Württemberg anpacken will.

Allerdings sieht der Plan für die Umsetzung der Sanierung eine baumfreie Zone auf beiden Seiten des Damms mit einer Breite von insgesamt 30 bis 50 Metern vor - und das auf der gesamten Länge von ca. 3,5 Kilometern. Mehrere Tausend Bäume, die zum Teil unter Naturschutz stehen, müssten gefällt werden. Eines der schönsten Naherholungsgebiete der Region, das nicht ohne Grund als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist, würde dauerhaft geschädigt werden.

Die Begründung für dieses in der Geschichte Mannheims beispiellose Vorhaben: die Bäume seien ein Risiko für die Sicherheit des Damms und würden im Widerspruch zur DIN 19712 Flussdeiche stehen.

Aber: Mit der gleichen Begründung sollte bereits in anderen Teilen Deutschlands, zum Beispiel an der Stör-Wasserstraße und am Rheindeich bei Neuss, der Baumbestand von Dämmen vollständig entfernt werden. Nach stichprobenartigen, sehr sorgfältig durchgeführten und wissenschaftlich begleiteten Untersuchungen der Bäume vor Ort wurde jedoch festgestellt, dass sie nicht nur kein Risiko darstellen, sondern durch ihr Wurzelwerk die Stabilität des Damms sogar deutlich verbessern. Die Bäume konnten komplett erhalten bleiben und tragen heute noch zur Sicherheit bei! Eine solche Untersuchung fordern wir auch für den Mannheimer Rheinhochwasserdamm.

Eine weitere Möglichkeit zum Erhalt des Baumbestandes ist die Nutzung von ausreichend dimensionierten Spundwänden, die als sogenannte Hochwasserschutzwand die gleiche Sicherheit bieten wie ein Erddamm. Der bestehende Damm könnte dann in der heutigen Form belassen werden - einschließlich des Baumbestandes.

Das Minimierungsgebot des Bundesnaturschutzgesetzes schreibt zwingend vor, dass Alternativen zu bevorzugen sind, wenn diese einen geringeren Eingriff in die Natur bedeuten. Dazu fordert die BIG in einer Petition auf: unterzeichnen auch Sie.

Autor:

BIG - Lindenhof aus Mannheim-Süd

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