Meisenheim: Fahndung nach Sprayern
2000 Euro Belohnung für Hinweise
Meisenheim. Gemeinsame Presseinformation von Staatsanwaltschaft und Polizei:
Über fünfzig Sachbeschädigungen wurden von den Ermittlungsbehörden Sprayern zugeordnet, die in Meisenheim und Umgebung ihre Spuren hinterließen. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat eine Belohnung von 2.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung der Täter führen. Seit einem Jahr werden unter anderem Hausfassaden, Container, Haltestellen, Hinweis- und Verkehrsschilder und Verteilerkästen verschandelt.
Mehrere Zehntausend Euro Schaden
Der Schaden beläuft sich mittlerweile auf einige Zehntausend Euro. Eine Häufung von Schmierereien findet sich in Meisenheim, mittlerweile jedoch auch in Bad Münster am Stein, Staudernheim, Lauterecken und Kaiserslautern sowie im Umfeld dieser Orte. Die Straftäter haben offenbar eine Affinität zum Fußball, konkret dem 1. FC Kaiserslautern. Der Schriftzug "1.FCK" findet sich sehr oft, auch in Verbindung mit Fußballszene-Sprüchen. Der Zusammenhang der Graffitis lässt sich auch am Inhalt und an der Form der Buchstabengebilde sowie deren Gestaltung erkennen, die wiederkehrend dieselben Schnörkel, Kringel und sonstigen zusätzlichen Besonderheiten aufweisen.
Was bedeuten die Kritzeleien?
Darüber hinaus schreiben die gesuchten Sprayer immer wieder Folgendes auf alle erdenklichen Flächen:
"ZORES", "TSR", "TSR Feko" "FAW", "KATR", "SUNJA", "CRU"
und auch die beleidigend auf Polizeibeamte bezogene Abkürzung "ACAB" sowie die synonyme Bezeichnung "1312" sind überall zu lesen.
2000 Euro Belohnung für entscheidenden Hinweise
Welche Bedeutung haben die vorgenannten unklaren Buchstabenkombinationen? Wer verbirgt sich dahinter? Wer ist in
Meisenheim und Umgebung mit Spraydosen unterwegs oder erzählt davon? Hinweise bitte telefonisch unter 06382 9110 an die Polizeiinspektion Lauterecken oder jede andere Polizeidienststelle.
Über die Zuerkennung und gegebenenfalls Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die
Verfolgung von Straftaten gehört. Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen. (Polizeiinspektion Lauterecken)
Autor:Judith Ritter aus Lingenfeld |
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