Afrikanische Schweinepest (ASP): Kadaverfund in Hessen führt zu Sperrzonen im Rhein-Pfalz-Kreis – es gelten strenge Regeln

Wildschweine und Hausschweine sind stark gefährdet. Die ASP kann großen wirtschaftlichen Schaden anrichten.  | Foto: Budimir Jevtic/stock.adobe.com
  • Wildschweine und Hausschweine sind stark gefährdet. Die ASP kann großen wirtschaftlichen Schaden anrichten.
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Rhein-Pfalz-Kreis. Nach dem Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Kadavers in Biblis hat der Kreis nun Puffer- und Sperrzonen festgesetzt. Dort gelten nun Vorschriften im Sinne der Seuchenbekämpfung, wie das Katastrophenschutzzentrum bekannt gibt.

Betroffen sind auch Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsgebiet des Veterinäramts des Kreises, wie Ludwigshafen und Frankenthal.

Zur infizierten Zone (Sperrzone II) gehören Teile der Stadt Ludwigshafen (BASF-Werksgelände, bebaute Ortslage Oppau, ganzer Stadtteil Edigheim), die bebaute Fläche der Stadt Frankenthal sowie die östlich davon gelegenen Freiflächen des Stadtgebietes, sowie die Gemeinden Beindersheim, Großniedesheim, Kleinniedesheim, Bobenheim-Roxheim.

In der infizierten Zone ist die Allgemeinverfügung am Dienstag, 6. August, in Kraft getreten. Diese umfasst auch Vorschriften für die Bevölkerung: Im gesamten Gebiet gilt eine Leinenpflicht für Hunde. Radfahrer, Reiter, Fußgänger und Rollstuhlfahrer dürfen sich im Waldgebiet nur auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen aufhalten. Veranstaltungen mit Schweinen wie Messen sind verboten. Wenn Zäune errichtet werden, sind diese zu dulden – auch dann, wenn sie einen Durchgang verhindern. Werden Durchlässe oder Tore genutzt, müssen diese unverzüglich wieder geschlossen werden. Die genauen Vorgaben sowie alle weiteren Maßnahmen, etwa zum Transport von Wildschweinen sowie Wildschweinfleisch, sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen – ebenso die Vorgaben für Jagd und Landwirtschaft. Sie ist auf der Website des Rhein-Pfalz-Kreises (www.rhein-pfalz-kreis.de) abrufbar.

Der Kreis weist darauf hin, dass die Einteilung der Restriktionen von weiteren Funden abhängt und sich innerhalb kürzester Zeit ändern kann. Die ASP ist für Menschen ungefährlich. Sie betrifft ausschließlich Wild- und Hausschweine. Die Viruserkrankung ist allerdings hoch ansteckend. Sie kann etwa über Schuhe, Kleidung oder andere Tiere wie etwa Hunde weiterverbreitet werden. Der Kreis bittet daher weiterhin um erhöhte Vorsicht. Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer aber auch Autofahrer werden gebeten, in der Natur sowie auf Rastplätzen an Autobahnen und Landstraßen keine Lebensmittel und Speisereste wegzuwerfen. Auch in die dort aufgestellten offenen Müllkörbe dürfen keine Speisereste entsorgt werden. Stattdessen müssen diese zuhause weggeworfen werden.

Pufferzone (Sperrzone I): Die Gebiete der Stadt Ludwigshafen und Stadt Frankenthal außerhalb der infizierten Zone (Sperrzone II) und folgende Gemeinden: Heuchelheim bei Frankenthal, Heßheim, Lambsheim, Maxdorf, Birkenheide, Fußgönheim, Dannstadt-Schauernheim, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen und Altrip. Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt daher gesonderte Allgemeinverfügungen für diese Gebiete.  In dieser Pufferzone (Sperrzone I) betreffen die Maßnahmen vor allem die Jagd sowie landwirtschaftliche Unternehmen. Sie wird aktuell vorbereitet und tritt voraussichtlich am Mittwoch, 7. August, in Kraft.

Weitere Informationen:
Wer ein totes Wildschwein findet, sollte umgehend den Verwaltungsstab des Kreises informieren. Er ist unter den Telefonnummern 0621 5909-5810 oder -5811 (zu den Geschäftszeiten, siehe unten) sowie unter der E-Mail-Adresse stab@rheinpfalzkreis.de zu erreichen. Das tote Tier sollte auf keinen Fall berührt und genügend Abstand (mindestens 5 Meter) gewahrt werden, damit das Virus nicht weiterverbreitet wird. Die Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung werden über den Verwaltungsstab des Rhein-Pfalz-Kreises gesteuert. Der Kreis bittet ausdrücklich darum, von Anfragen an das Veterinäramt sowie an die Kreisverwaltung abzusehen. Der Verwaltungsstab steht für alle Anfragen und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung. Er ist unter den Telefonnummern 0621/5909-5810 oder -5811 sowie unter der E-Mail-Adresse stab@rheinpfalzkreis.de zu erreichen. Die Geschäftszeiten des Verwaltungsstabs lauten wie folgt: montags bis Donnerstag 8-16 Uhr, freitags 8-13 Uhr. jg/red

Autor:

Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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