Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt informiert
Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung zum Umgang mit Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19)

Foto: Gemeineverwaltung Mutterstadt / Michael Hemberger
  • Foto: Gemeineverwaltung Mutterstadt / Michael Hemberger
  • hochgeladen von Michael Hemberger

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erlässt gemäß §§ 16, 28 Infektionsschutzgesetz i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010, zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) als zuständige Behörde nachfolgende Allgemeinverfügung:

1. Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Zahl von Teilnehmenden von mehr als 75 Personen im Gebiet des Rhein-Pfalz-Kreises sind untersagt. Der Veranstaltungsbegriff ist dabei grundsätzlich weit zu fassen. Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fällt der Besuch von Bildungseinrichtungen wie Schulen und Universitäten sowie der Besuch von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 16 Jahren.

2. Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl unter 75 Besucher, welche ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag auf dem Kreisgebiet der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis durchgeführt werden, haben zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten („Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“).

Vom Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises wird darüber hinaus gefordert, dass Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse und das zuständige Gesundheitsamt ermittelt und bereitgehalten werden. Diese Angaben sind bis 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden herauszugeben.

3. Der jeweilige Veranstalter von Veranstaltungen und Versammlungen nach Ziffer 2 hat gegenüber der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis -Abteilung 2- Recht, Ordnung und Verkehr, Europaplatz 5, 67059 Ludwigshafen am Rhein (Email: post@kv-rpk.de), die jeweilige Veranstaltung anzuzeigen nach den o. g. Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts schriftlich mindestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn anzuzeigen.

4. Sonstige Genehmigungs- und Anzeigepflichten nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Versammlungsrecht) bleiben hiervon unberührt.

5. Die Anzeige nach Ziffer 3 muss folgende Daten enthalten:
a. Veranstalter (Name, Anschrift, Telefon)
b. Veranstaltungsort-, -zeit und –dauer
c. Erwartete Teilnehmerzahl
d. Erwartete Zusammensetzung der Teilnehmer (Altersstruktur, regionale Herkunft)
e. Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossen, unter freiem Himmel)
f. Vollständige Risikoanalyse nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts gemäß der Anlage 1, dort die Ziffern (1), (2) und (3).

6. Die Anzeige nach Ziffer 3 bis 5 hat schriftlich zu erfolgen an:
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Abteilung 2 – Recht, Ordnung und Verkehr
Europaplatz 5
67059 Ludwigshafen

oder elektronisch an http://www.kv-rpk.de/kontakt/elektronische_kommunikation

7. Erfolgt die Durchführung der Veranstaltung ohne Einhaltung der Festlegungen unter Nummer 1 bis 5, haftet der Veranstalter für alle durch die Verletzung seiner Pflichten resultierenden Folgen. Bei Verstoß gegen Ziff. 1 dieser Allgemeinverfügung kann ein Bußgeld gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 IfSG in Höhe von bis zu 25.000 EUR festgesetzt werden. Wer den Verstoß vorsätzlich begeht, wird gem. § 74 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

8. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. April 2020.

Begründung
Die angeordneten Maßnahmen ergehen auf Grund der derzeitigen Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts zu dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2). Danach handelt es sich auf globaler Ebene um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation, mit zum Teil schweren und auch tödlichen Krankheitsverläufen. Mit weiteren Fällen, Infektionsketten und Ausbrüchen muss in Deutschland gerechnet werden.

Veranstaltungen mit einer großen Anzahl an Besuchern können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von größeren Veranstaltungen gerechtfertigt sein, um die vorrangige Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder aus asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor. Auf Messen, Kongressen oder Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.

Die Risiken sind nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, daher sollten die jeweiligen Verantwortlichen eine sorgfältige Abwägung der konkreten Maßnahmen treffen. Die Zuständigkeit zur Veranlassung von Maßnahmen für Veranstaltungen obliegt dabei den Veranstaltern sowie den lokalen Behörden vor Ort.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis hat sich aufgrund der aktuellen Lage und der Empfehlung des Bundesgesundheitsministers dazu entschieden, Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 75 Besucher zu untersagen. Veranstaltungen unter einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 75 Besucher können, sofern sie unbedingt notwendig, nicht verschiebbar oder in anderer Weise durchführbar sind, durchgeführt werden, diese jedoch nur unter o.g. Auflagen.

Dabei sollten vor allem folgende Maßnahmen entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts durch den Veranstalter getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung zu verringern:

• Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes.
• Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfhygiene.
• Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren
• Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen.
• Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome.
• Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten.
• Veranstaltungen verschieben oder je nach weiterer Entwicklung absagen.

Bekanntmachungshinweise
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (GVBl. 1976, 308) in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form Widerspruch bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen a.Rh. eingelegt werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internetauftritt des Rhein-Pfalz-Kreises unter http://www.kv-rpk.de/kontakt/elektronische_kommunikation
aufgeführt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung hat.

Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 67433 Neustadt an der Weinstraße, Robert-Stolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.1960 (BGBl. I S. 17) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen.

Gemäß § 28 Abs. 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die vorgenannten Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung.

Ludwigshafen, 16.03.2020
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis

Clemens Körner
Landrat

Ratgeber
Jahresrückblick 2024: Emotion pur bei den FCK-Fans, die das Pokalfinale in Berlin unvergesslich gemacht haben | Foto: Harald Brunn
5 Bilder

Jahresrückblick: So ereignisreich und turbulent war das Jahr 2024

Jahresrückblick. Wenn sich das laufende Jahr dem Ende nähert, dann blicken wir gerne zurück auf das, was war. Persönlich, politisch, regional, global: Was hat uns im Jahr 2024 Freude gemacht, bewegt, schockiert? Welche Fotos bleiben uns im Gedächtnis, welche Aktionen und Momente waren auch für die Menschen in der Region rund um die Pfalz, Mannheim und Karlsruhe in diesem Jahr prägend? Blicken Sie mit uns zurück auf die letzten Monate: Januar 2024: Rückblick Januar 2024: Bauernproteste, extremes...

Lokales
Was weißt du noch von 2024? Teste dein Wissen im Quiz mit zwölf Fragen über die Ereignisse des Jahres in der Pfalz – von den größten Highlights bis zu den kleinen, aber spannenden Überraschungen. | Foto: Erstellt von OpenAI’s DALL·E/Katharina Wirth

Weißt du noch, was 2024 alles passiert ist? Mach das Wochenblatt-Quiz!

Quiz.  Das Jahr 2024 hatte es in sich – auch in unserer Region. Große Ereignisse, kleine Kuriositäten und so manche Überraschung: Aber wie viel davon ist wirklich in deinem Gedächtnis hängen geblieben? Mit unserem Quiz kannst du dein Wissen testen – oder zumindest mit einem Augenzwinkern herausfinden, ob du das Jahr vielleicht komplett verschlafen hast. Von den spannendsten Faschingsumzügen über politische Schlagzeilen bis hin zu sportlichen Highlights: In 12 Fragen nehmen wir dich mit auf eine...

Lokales
so kurios, lustig und bizarr war 2024  | Foto: Heike Schwitalla

Lachen, Staunen, Kopfschütteln: der kuriose Jahresrückblick auf 2024

Jahresrückblick 2024. Manchmal ist das Leben absurder, als es jede Satire sein könnte, lustiger als jede Komödie. Während große Schlagzeilen oft die ernsten Momente des Jahres einfangen, gibt es dazwischen immer wieder die kuriosen, witzigen und völlig unerwarteten, skurrilen und überdrehten Geschichten, die uns zum Lachen oder Staunen bringen. Ob rebellische Tiere, skurrile Zwischenfälle oder geniale Missgeschicke – 2024 hatte alles zu bieten. In diesem Rückblick werfen wir einen humorvollen...

Autor:

Michael Hemberger aus Mutterstadt

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

RatgeberAnzeige
Die Baufinanzierungsberater der Sparkasse Rhein Neckar Nord beraten kompetent bei der Suche nach der perfekten Immobilie und haben alle Zusatzqualifikationen, die sie in Sachen Finanzierung energetischer Sanierungen zu Experten machen | Foto: Puwasit Inyavileart/stock.adobe.com
5 Bilder

Baufinanzierung Sparkasse: Warum eine Modernisierung jetzt Sinn macht

Baufinanzierung Sparkasse. Auf der Suche nach der Traumimmobilie? Die Sparkasse Rhein Neckar Nord ist hierfür der richtige Ansprechpartner. Schritt für Schritt begleiten die Baufinanzierungsexperten der Sparkasse ihre Kunden auf dem Weg zum Eigenheim. Hierbei spielt es keine Rolle, ob ein Baukredit benötigt wird oder ein Darlehen für den Kauf einer Immobilie. Egal, ob Haus, Wohnung oder Grundstück - die Experten beraten ausführlich zu passenden Finanzierungsmöglichkeiten. Baufinanzierung...

Wirtschaft & HandelAnzeige
Ihre IT-Security ist bei OrgaMAXX in besten Händen. Um ein Höchstmaß an IT-Sicherheit zu gewährleisten und vor Cyberangriffen zu schützen, wird sichergestellt, dass die Systeme und Prozesse bei den Kunden einem permanenten Monitoring unterliegen | Foto: Orgamaxx/gratis
4 Bilder

IT-Security: Sicherheit durch OrgaMAXX - Partner für maßgeschneiderte IT-Lösungen

IT-Security im Raum Kaiserslautern / Mannheim / Ludwigshafen. In jedem Unternehmen werden täglich riesige Mengen sensibler Daten erfasst und verarbeitet, darunter Kundeninformationen, Umsatzzahlen, Mitarbeiterdaten und Betriebsgeheimnisse. Eine der unmittelbarsten Auswirkungen durch Cyberangriffe ist der Verlust oder Diebstahl von Daten. Persönliche Daten, finanzielle Informationen oder Geschäftsgeheimnisse können in den Händen von Cyberkriminellen verheerende Auswirkungen haben. Sie können ein...

RatgeberAnzeige
Im Trauerfall benötigen Familie und Freunde des Verstorbenen Beistand und Fürsorge - auch in Form von Trauerbegleitung bei der Planung einer Bestattung oder Beerdigung.  | Foto: Africa Studio/stock.adobe.com
2 Bilder

Bestatter Ludwigshafen: Einfühlsame Begleitung im Trauerfall

Bestatter Ludwigshafen. Wenn ein geliebter Mensch stirbt, stehen Angehörige vor großen Herausforderungen mitten in ihrer Trauer. Wie plant man eine Bestattung in Ludwigshafen am Rhein, welche Beisetzungsformen gibt es und welche Dokumente werden benötigt? Das Bestattungsinstitut Trauerhilfe Göck begleitet Menschen in dieser schweren Lebensphase individuell und persönlich. So kann man sich aufs Abschied nehmen konzentrieren und alle Formalitäten in vertrauensvollen Hände geben.  Die Belastung...

Ausgehen & GenießenAnzeige
Kreuzfahrt als Gruppenreise erleben: Gemeinsam mit den Kreuzfahrtfreunden aus der Pfalz kann man die schönsten und interessantesten Ziele der Welt entdecken. Rundum betreut und sicher.  | Foto: stock.adobe.com/ Pav-Pro Photography
2 Bilder

Kreuzfahrt als Gruppenreise: Entdecken Sie die schönsten Reiseziele

Kreuzfahrt als Gruppenreise. Gemeinsam mit Gleichgesinnten einzigartige und unvergessliche Erfahrungen an Bord eines Kreuzfahrtschiffs erleben und die schönsten Reiseziele der Welt in einer entspannten und intensiven Art erkunden. Lassen Sie sich von traumhaften Orten beeindrucken und erleben Sie faszinierende Landschaften, kulturelle Begegnungen und abenteuerliche Ausflüge als deutschsprachige Gruppenreise gemeinsam mit dem Kreuzfahrtfreunden.  Warum eine Kreuzfahrt in der Gruppe buchen?Seit...

Wirtschaft & HandelAnzeige
BWL Mannheim: Neben dem Job an der VWA studieren und mit diesem Booster für die Karriere: ins Management durchstarten. Die Studiengänge beginnen jeweils zum Wintersemester und zum Sommersemester. | Foto: VWA Rhein-Neckar
4 Bilder

BWL Mannheim: Betriebswirt, Bachelor und Master erlangen

BWL. Studium in Mannheim. Motto: „Wir lehren Wirtschaft." Mit der VWA Rhein-Neckar zum Bachelor und Master in Betriebswirtschaftslehre. Die VWA bereitet Studierende auf ihre Karriere vor - ob sie gerade aus der Schule kommen oder eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und im Berufsleben stehen. Wer sich für einen Studiengang bei dem Mannheimer Bildungspartner für Verwaltung und Wirtschaft entscheidet, studiert in der Regel berufsbegleitend neben dem Job. BWL Mannheim ist auch in...

Wirtschaft & HandelAnzeige
Digital Sales Manager Ludwigshafen: Die Vermarktungsexperten für Medialösungen der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ und der Wochenzeitung WOCHENBLATT vertrauen auf gute Beziehungen zu ihren Kunden. | Foto: JKLoma/stock.adobe.com

Digital Sales Manager Ludwigshafen: Bei Mediawerk Südwest

Digital Sales Manager Ludwigshafen. Das Team der MWS Mediawerk Südwest GmbH heißt regelmäßig neue Kollegen willkommen. Es lohnt sich, sich zu bewerben - nach der Schule um eine Ausbildung oder als Berufserfahrener um eine Anstellung. Die Vertriebsmitarbeiter entwickeln im Austausch mit ihren Kunden maßgeschneiderte Strategien, um mit den innovativen Medialösungen den Service,  die Produkte oder die Technologie der Unternehmen erfolgreich in den Blickpunkt relevanter Personengruppen zu rücken....

Online-Prospekte aus Ludwigshafen und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.