Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises warnt
Vorsicht illegaler Hundehandel!
Rhein-Pfalz-Kreis. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis ermittelt aktuell gegen einen Hundehändlerring, der kranke und ungeimpfte Welpen mit bulgarischen Impfpässen (blauen, sogenannten Heimtierausweisen), die falsche Eintragungen enthalten, über das Internet (z.B. Ebay) verkauft. Mehrere Fälle, in denen Labrador-Welpen nach dem Kauf trotz intensiver tierärztlicher Behandlung verstorben sind, wurden dem Veterinäramt angezeigt. Ein weiterer Welpe wurde in todkrankem Zustand in einer öffentlichen Anlage ausgesetzt. Es starb wenige Stunden später, nachdem er gefunden worden war.
Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Verkäufer, meist eine Frau, unter falschem Namen, falscher Adresse und nur kurzzeitig aktiver Handy-Nr. agieren. Es wird jeweils ein Welpe an einem Treffpunkt vor einem Haus, von dem der Käufer annimmt, dass die Verkäuferin dort wohnt, übergeben. Die Übergabeadressen sind verschieden, und in keinem der Fälle war die Verkäuferin dort wohnhaft.
Welpen, die aus illegalem Handel stammen, sind meistens krank, weil sie zu früh von der Mutter getrennt, über hunderte von Kilometern transportiert und nicht geimpft worden sind sowie weder tierschutzgerecht gehalten noch artgerecht ernährt wurden.
Ungeimpfte und kranke Tiere stellen auch eine Gefahr für einheimische Hunde dar, da diese sich z.B. beim Spazierengehen an den Ausscheidungen der kranken Tiere anstecken können. Parvovirose (die sog. Katzenseuche) und Staupe zählen zu diesen Krankheiten, die zum Tod führen können v.a. bei solchen Tieren, die selbst nicht ausreichen geimpft sind.
Die Tollwut, als für Mensch und Tier todbringende Seuche, gilt als die gefährlichste dieser Infektionskrankheiten. Da sie noch in vielen Ländern grassiert, dürfen nur gegen Tollwut geimpfte Hunde und Katzen nach Deutschland verbracht werden.
Bürgerinnen und Bürger, die solch einen Welpenverkauf auf der Straße, in einer Parkanlage oder vor einem Wohnhaus beobachtet haben oder selbst unwissentlich von einem illegalen Welpenhändler einen Hund erworben haben, möchten sich bitte beim Veterinäramt unter 0621 5909 764 melden.
Augen auf beim Welpenkauf! Folgende Regeln sind beim Kauf von Hundewelpen zu beachten:
1. Besuchen sie die Welpen möglichst mehrmals, bevor sie sich zum Kauf entschließen.
2. Lassen Sie sich das Muttertier zeigen.
3. Lassen Sie sich zeigen, wie, d.h. auch unter welchen Wohnverhältnissen, die Welpen und das Muttertier gehalten werden. Ein seriöser Züchter wird Ihnen jederzeit gerne die Haltung und Unterbringung seiner Tiere zeigen.
4. Welpenverkäufe an verabredeten Übergabestellen (z.B. Parkplätze, öffentliche Anlagen oder vor einem Haus) sind nicht seriös.
5. Schauen Sie sich den Impfpass genau an. Wenn es sich um einen ausländischen Impfpass handelt, muss der Welpe mindestens 15 Wochen alt sein, um legal nach Deutschland verbracht worden zu sein. (Mindestalter für die Tollwut-Impfung 12 Wochen plus 3 Wochen Wartezeit).
6. Handelt es sich um Welpen, die von Tierschutzorganisationen oder Privatpersonen aus dem Ausland gerettet worden sind, lassen Sie sich deren Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zeigen. Diese wird nur nach vorheriger veterinärrechtlicher Überprüfung von den deutschen Behörden ausgestellt. ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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