"Schlossplatz mit in Planung einbeziehen" fordert die FDP
Chance für den Karlsruher Christkindlesmarkt?
Karlsruhe. Die Geltungsdauer der Corona-Verordnung wurde von der Landesregierung Baden-Württemberg verlängert: So gilt bis zum 31. Oktober 2020 das Verbot von Großveranstaltungen mit über 500 Menschen. Wenn diese Regelung darüber hinaus bestehen bleibt, betrifft dies in hohem Maße auch den traditionellen Karlsruher Christkindlesmarkt und seine Karlsruher Schausteller, schreibt die FDP-Fraktion Karlsruhe, "da ein nicht unerheblicher Teil ihres Einkommens von den Besucherzahlen auf dem...