Zusätzlicher Wohnraum in Östringen
Bebauungsplanungen auf den Weg gebracht

Foto: Michael Gaida/Pixabay

Östringen. Sehr eingehend befasste sich der Östringer Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung mit der im neu gefassten Paragrafen 13b des Baugesetzbuches zeitlich befristet eröffneten Möglichkeit, mit Blick auf die zunehmende Verknappung von Wohnraum zusätzliche Wohnbauflächen auszuweisen.

Der stellvertretende Bauamtsleiter Markus Schäfer informierte bei der Ratsdebatte, dass vom Bundesgesetzgeber ein beschleunigtes Verfahren für die Aufstellung und Genehmigung von Bebauungskonzepten für neue Wohngebiete mit einer Fläche von weniger als 10.000 Quadratmetern eingeführt wurde, die beispielsweise in ländlich geprägten Regionen durch die Abrundung des Siedlungskörpers realisiert werden können. Wie Schäfer weiter ausführte, müssten solche Wohnbauzonen an den Innenbereich angrenzen; die Aufstellungsbeschlüsse für dementsprechende Bauleitpläne müssten außerdem bis Dienstag, 31. Dezember, bekannt gemacht und die Verfahren selbst nach den gesetzlichen Vorgaben bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Grundsätzlich könnten dabei auch Flächen entwickelt werden, die nicht im Flächennutzungsplan enthalten sind, sofern keine übergeordneten Planausweisungen, so beispielsweise im Regionalplan, entgegenstehen.

Im Ergebnis einer umfassenden Vorprüfung der grundsätzlich für eine Aktivierung als Bauland in diesem Rahmen in Betracht kommenden Gebiete, die in den drei kleineren Stadtteilen auch die Anhörung der Ortschaftsräte einschloss, unterbreitete die Verwaltung dem Gemeinderat nun den Vorschlag, insgesamt acht Bebauungsplanverfahren in die Wege zu leiten.

Nach kurzer Aussprache, bei der Bürgermeister Felix Geider hervorhob, dass der erfolgreiche Abschluss jedes einzelnen Projekts letztlich von der Bereitschaft der jeweils betroffenen Grundeigentümer zur Mitwirkung abhänge, beschloss der Gemeinderat einstimmig die Aufstellung von Bebauungsplänen für die Bereiche „Lehen“ in Eichelberg, „Beischloch“, „Klotzacker“, „Raphaelsacker“ und „Röte IV“ in Odenheim sowie „Sauwingert“ in Östringen. Gleichfalls einstimmig wurden auch die Beschlüsse zur Änderung der Bebauungspläne „Hinter der Kirch“ und „Alter Bahnhof“ in Odenheim gefasst.

Einhellig gebilligt wurde vom Stadtparlament im selben Sachzusammenhang nun auch der Erlass von Satzungen zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für die von den Bebauungsplanverfahren betroffenen Flächen. Mit diesem Instrument will die Stadt im Sinne der Vorgaben des Gesetzgebers einen Impuls zur schnellen Schaffung von Wohnraum setzen. Wie Bürgermeister Geider betonte, dienen die Vorkaufssatzungen nicht etwa der allgemeinen Bevorratung von Flächen durch die Kommune, sondern lediglich dem vorübergehenden Flächenerwerb zur beschleunigten Entwicklung zusätzlicher Wohnbaugebiete. br

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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