Bürgerinitiative "Für ein lebenswertes Philippsburg" beschreitet Klageweg
Logistikzentrum ist Fehlentscheidung
Philippsburg. Die BI folgt dem Hinweis des Regierungspräsidiums Karlsruhe, dass für die Philippsburger die Möglichkeit besteht, gegen die RP-Entscheidung in Sachen Logistikzentrum den Klageweg zu beschreiten. „Ja, wir wehren uns weiterhin gegen den beabsichtigten Bau des monströsen Logistikzentrums in unserer Stadt, direkt am Wohngebiet.“ So fasste die Sprecherin der „Bürgerinitiative Lebenswertes Philippsburg“, Brigitte Liebel, das Ergebnis eines aktuell anberaumten Bürgerforums im vollbesetzten Fischerheim zusammen. „Wir nehmen jetzt die demokratischen Möglichkeiten in Anspruch.“ Zugleich wehrte sie sich gegen die wiederkehrenden Behauptungen, die BI habe die Bürgerentscheide verloren und verhalte sich jetzt als schlechter Wahlverlierer.
Für die BI stehe weiterhin fest: Ein Logistikstandort verändere gravierend den örtlichen Charakter und führe vor allem zu einem hohen LKW-Verkehrsaufkommen mit entsprechenden Lärm- und Schadstoffbelastungen – nicht nur für die unmittelbaren Anwohner. Kritik äußerte die Bürgerinitiative an der andauernden Schönmalerei über eine Vielzahl von Arbeitsplätzen mit kaum ins Gewicht fallenden Ausgaben der Stadt, wobei der Bürgermeister ja eine „Antragskosmetik“ zugegeben habe.
Die Aussprache führte zu dem einstimmigen Votum, die Möglichkeit wahrzunehmen, die, wie es hieß, nicht nachvollziehbare Entscheidung des RP beim Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Das Logistikzentrum sei eine Fehlentscheidung, so das einhellige Urteil.
Brigitte Liebel zeigte den chronologischen Ablauf auf: Der Widerspruch der BI gegen die Baugenehmigung des Landratsamtes (Baugenehmigung für Dietz Logistik, Philippsburg, Neubau eines Distributionsparks auf dem Grundstück Oberfeldweg) in unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet erfolgte am 22. November 2018. Am 1. August hat das Regierungspräsidium den Widerspruch abgelehnt und in einer angefügten Rechtsbehelfsbelehrung auf die Klagemöglichkeit beim Verwaltungsgericht verwiesen.
Der Anwalt der BI, Dr. Tobias Lieber aus der Anwaltskanzlei Friedrich Bannasch & Partner, Freiburg, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, sehe aufgrund des Sachverhalts und der RP-Begründung gute Erfolgschancen in einem Klageverfahren, so die BI-Sprecherin.
Auch machte sie deutlich: Zwar habe die BI mit ihren zwei angestrengten Bürgerentscheiden am 9. Dezember im stets wahlmüden Philippsburg nicht das erforderliche zustimmende Quorum, also die vorgegebene Wahlbeteiligung, erreicht, aber jeweils eine Mehrheit. An dieser willkürlichen Hürde, die in etlichen Bundesländern niedriger ist (in Bayern zwischen 10 und 20 Prozent) und beispielsweise in Hamburg wie auch in der Schweiz nicht gilt, scheiterte bislang ein Drittel aller Bürgerentscheide.
Mit Mehrheit gesprochen habe der Wähler und seine ablehnende Meinung zum Logistikzentrum und zur Zufahrt bekundet. Ob knapper oder nicht knapper Ausgang – das spiele letztlich bei keiner Wahl eine Rolle. Gäbe es ein solches Wahlbeteiligungsquorum auch bei Oberbürgermeisterwahlen, wäre manche Großstadt oberbürgermeisterlos.
Autor:Brigitte Liebel aus Philippsburg |
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