EnBW erhält Genehmigung für den Rückbau von Block 2
Zustimmung zur Sprengung der Kühltürme
Philippsburg. Die EnBW hat am heutigen Donnerstag vom Umweltministerium Baden-Württemberg die Genehmigung für Stilllegung und Abbau von Block 2 des KernkraftwerksPhilippsburg (KKP 2) erhalten. Das Dokument wurde vom Ministerialdirektor des
Umweltministeriums, Helmfried Meinel, persönlich vor Ort in Philippsburg übergeben.
KKP 2ist damit das erste Kernkraftwerk in Baden-Württemberg, dessen Rückbau genehmigt wurde,
noch bevor es endgültig abgeschaltet wird. Die Abschaltung von KKP 2 wird – wie vom
Atomgesetz vorgesehen – spätestens am Jahresende erfolgen. Darüber hinaus ist KKP 2 nun das dritte der fünf baden-württembergischen Kernkraftwerke,
dessen Abbauprogramm im atomrechtlichen Rahmen vollumfänglich genehmigt ist.
„Wir freuen uns, die Genehmigung für den Rückbau von KKP 2 rechtzeitig vor der endgültigenAbschaltung der Anlage erhalten zu haben. Genau das war die Zielsetzung unserer frühen
Antragstellung im Jahr 2016. Dass unsere Planung nun aufgegangen ist, erfüllt uns mit Stolz“, erklärt Jörg Michels, Chef der EnBW-Kernkraftsparte. „Die Vorbereitung eines
solchen Antrags und die Begleitung des Genehmigungsverfahrens waren für unser Team mit
sehr großem Aufwand verbunden. Wir haben erstmals den gesamten Genehmigungsumfang,
der für den Abbau einer Anlage bis zur Entlassung aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes nötig ist, in einem einzigen Antrag abgebildet. Das spiegelt auch unseren über
die Jahre gesammelten Erfahrungsschatz wider.“
Der EnBW fehlen jetzt nur noch zwei Genehmigungen, dann ist der Rückbau allerKernkraftwerke in Baden-Württemberg komplett genehmigt. Ausstehend sind die zweite
Abbaugenehmigung für den Block 1 in Philippsburg (KKP 1, beantragt 2017) und die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für den Block II in Neckarwestheim (GKN II, beantragt
2016). „Vor Ort stellen wir den sicheren und zügigen
Rückbau unter Beweis. Die Abbauarbeiten in Obrigheim sind schon sehr weit
vorangeschritten. Und in den sogenannten Einserblöcken in Neckarwestheim und
Philippsburg kommen wir seit 2017 ebenfalls sehr gut voran.“
Für die endgültige Abschaltung von KKP 2 am Ende des Jahres hat die nun erteilteStilllegungs- und Abbaugenehmigung keine Bedeutung. Die Abschaltung ist gesetzlich
vorgeschrieben und bedarf keiner Genehmigung.
Auf den Erhalt der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung werden bei KKP 2 zunächst weitere
formale Schritte folgen. So wird Anfang 2020 das neue, für den sogenannten „Restbetrieb“
notwendige Betriebsreglement in Kraft gesetzt und die Genehmigung „in Anspruch“
genommen. Danach ist eine behördliche Freigabe der detaillierten Beschreibung der ersten
einzelnen Abbau-Vorhaben nötig. Erst dann kann mit der
Vorbereitung der Abbautätigkeitenim engeren Sinne angefangen werden.
Die nuklearen Systeme (zum Beispiel der Primärkreislauf derAnlage) werden dekontaminiert. Einzelne, definierte Systeme können durch Freischaltung
oder Entleerung außer Betrieb genommen werden. Der eigentliche Rückbau startet unter anderem mit
der Demontage der Hauptkühlmittelleitungen im zweiten Halbjahr 2020. Ein weiteres erstes
Tätigkeitsfeld wird die Zerlegung der Einbauten des Reaktordruckbehälters sein. In ihrer
aktuellen Abschätzung geht die EnBW davon aus, dass der Rückbau von KKP 2 im
atomrechtlichen Rahmen etwa zehn bis 15 Jahre dauern wird.
Auch unter einem weiteren Gesichtspunkt ist der Erhalt der Stilllegungs- undAbbaugenehmigung für KKP 2 ein Fortschritt für die Umsetzung der Energiewende am
Standort Philippsburg. Denn das Umweltministerium erklärt in der Genehmigung seine grundsätzliche Zustimmung zur Anwendung des von der EnBW favorisierten
„Sprengabbruchs“ für den Kühlturm von KKP 2 und formuliert konkrete Voraussetzungen für
die Sprengung beider Kühltürme am Standort.
Die Kühltürme sollen weichen, weil auf diesem Teil des Kraftwerksgeländes die TransnetBW GmbH ein Gleichstrom-Umspannwerk(„Konverter“) errichten will. Der Konverter wird ein wichtiger Knotenpunkt im
Übertragungsnetz sein, um Strom aus Erneuerbaren Energien im Süden Deutschlands
nutzbar zu machen. Er ist damit ein zentrales Projekt der Energiewende.
Bis zum Abbruch der beiden Kühltürme sind noch einige weitere formale Schritte und
Genehmigungen sowie technische und logistische Vorbereitungen erforderlich. Dies wird nach Abschätzung der EnBW einige Monate in Anspruch nehmen.
„Uns ist bewusst, dass der Abbruch der Kühltürme viele Menschen interessiert, weil sie Wahrzeichen der Region sind“,erläutert Jörg Michels. „Auch bei diesem Vorhaben geht jedoch Sicherheit vor Schnelligkeit.
Wir wollen den sicheren Abbruch der Kühltürme im Jahr 2020 realisieren. Sobald der voraussichtliche
Termin feststeht, werden wir die Öffentlichkeit frühzeitig darüber informieren.“ Zur weiteren Information hat die EnBW bereits jetzt eine ausführliche Projektwebsite
eingerichtet: www.enbw.com/kühltürme ps
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