Gaststättenöffnung
Ausschank an der Theke ist nicht gestattet
Pirmasens. Mit Inkrafttreten der novellierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen seit vergangenen Mittwoch gastronomische Betriebe unter strengen Auflagen wieder öffnen.
Bei der praktischen Umsetzung der geltenden Hygieneregeln haben sich zahlreiche Gastronomen mit Fragen zur Außenbewirtung an das Ordnungsamt gewandt, ob es erlaubt ist, dass sich die Gäste ihr Getränk und/oder ihre Mahlzeit an der Theke abholen und anschließend am Tisch verzehren dürfen. Auf Nachfrage der Stadtverwaltung Pirmasens hat das Land nun klargestellt, dass eine Bewirtung ausschließlich am Tisch zulässig ist. Ein Ausschank an der Theke sei deshalb nicht gestattet, heißt es in der Mitteilung aus Mainz.
In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung Pirmasens explizit darauf hin, dass jeder Betreiber eigenverantwortlich sicherstellen muss, dass die rechtlich bindenden Vorgaben des Landes erfüllt werden. Der kommunale Vollzugsdienst prüft die Einhaltung der Regeln bei strichprobenartigen Kontrollen. Bei Zuwiderhandlung drohen Bußgelder.
Die Stadtverwaltung hat auf ihrer Homepage die wichtigsten Informationen für Gastronomen zusammengefasst. Unter der Rubrik Gastronomie ist unter anderem die Handreichung von Land und Dehoga zu finden, außerdem eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft Nahrung und Gastgewerbe. Als weiteren Service finden Gastronomen auf der Seite außerdem eine Tabelle zum Herunterladen, die eine Erfassung der Gäste-Kontaktdaten erleichtert. ps
Autor:Tim Altschuck aus Kaiserslautern |
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