Ordnungsamt Pirmasens
Hinweise auf private Treffen in Partyraum
Pirmasens. Beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung sind Hinweise eingegangen, wonach in einem angemieteten Partyraum im Stadtgebiet regelmäßig Treffen mehrerer Personen stattfinden. Bei einer Überprüfung konnten die Mitarbeiter des Vollzugsdienstes zwei Männer antreffen, die freimütig einräumten, dass in dem Raum tatsächlich des Öfteren gesellige Treffen stattfinden. Man sei über die geltenden Corona-Vorschriften informiert und wisse, dass für private Treffen lediglich Empfehlungen, aber keine Verbotsvorschriften bestehen.
Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz spricht tatsächlich nur eine Empfehlung aus, private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes und eine Person eines weiteren Hausstands zu beschränken. Ein Verstoß gegen die Vorschrift ist nicht bußgeldbewährt. Das Land empfiehlt den Ordnungsbehörden in solchen Fällen, Einzelmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zu prüfen. Seitens des Ordnungsamtes wird derzeit der Erlass einer infektionsschutzrechtlichen Verfügung geprüft, mit der weitere Treffen in den besagten Räumlichkeiten untersagt werden. Da außerdem festgestellt wurde, dass für die erfolgten Umbaumaßnahmen in dem Partyraum keine Baugenehmigung vorliegt, wurde auch das Bauordnungsamt eingeschaltet.
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass es für eine wirksame Pandemiebekämpfung unerlässlich ist, Zusammenkünfte gerade auch im privaten Raum auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Autor:Tim Altschuck aus Kaiserslautern |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.