Die beliebtesten Vornamen in Pirmasens
Marie und Noah auf dem ersten Platz
Pirmasens. Marie und Noah waren 2023 die beliebtesten Vornamen für in Pirmasens geborene Kinder. Das geht aus der Jahresstatistik des Standesamtes hervor. Die Namen wurden jeweils zwölf beziehungsweise elf Mal vergeben.
Sie liegen damit knapp vor Emilia (10) bei den Mädchen sowie Marlon (9) bei den Knaben. Auf dem dritten Platz bei den Mädchen mit acht Beurkundungen folgt Ella. Auf den vierten Rang schafft es Elina (7). Mit jeweils sechs Beurkundungen folgen Anna, Emma, Lea, Leni, Lina und Mia. Fünf Beurkundungen entfielen jeweils auf Emily, Ida, Lia, Mila und Romy. Für die Namen Frieda, Hanna, Hannah, Lena, Leonie, Mathilda, Mira und Nele haben sich jeweils vier Eltern entschieden.
Bei den Jungen konnte Noah seinen Spitzenplatz aus dem Vorjahr verteidigen. Auf dem zweiten Rang folgt Marlon (9). Den dritten Platz mit jeweils acht Beurkundungen teilen sich Ben und Leo. Beliebt waren 2023 auch Emil und Theo mit je sieben Beurkundungen, Emilio, Liam und Lukas mit sechs sowie Felix, Henri und Paul mit jeweils fünf Beurkundungen. Für die Namen Anton, Erik, Jonas, Leon, Louis, Matteo und Tom haben sich jeweils vier Eltern entschieden.
Insgesamt wurden zwischen Anfang Januar und Ende Dezember 2023 insgesamt 850 Geburten beurkundet. Die meisten Kinder, nämlich rund 59 Prozent, erhalten von ihren Eltern einen Vornamen, gut 38 Prozent einen zweiten. Drei und mehr Vornamen kommen äußerst selten vor, im Pirmasenser Standesamt waren diese im Jahr 2023 lediglich 26 Babys. Bei den zweiten Vornamen liegen in der Siebenhügelstadt bei den Mädchen Sophie und Marie mit weitem Abstand vorne – so wie bereits schon 2022. Bei den Knaben belegt Alexander den ersten Platz. Beurkundungen mit mehr als drei Vornamen hat es im vergangenen Jahr in Pirmasens nicht gegeben.
Welche Vornamen erlaubt sind und welche nicht, ist klar geregelt. So dürfen sie nicht beleidigend oder lächerlich sein. Das Standesamt am Exerzierplatz prüft auf verschiedenen Wegen, ob es den gewünschten Namen als Vornamen bereits gibt. Wird das Fachamt nicht fündig, liegt die Nachweispflicht bei den Eltern. Können auch diese den gewünschten Namen nicht als bekannt nachweisen, ergeht eine Anfrage an die Namensbeurkundungsstelle der Universität Leipzig, der Gesellschaft für deutsche Sprache oder – bei ausländischen Staatsbürgern – an das jeweilige Konsulat. Kann der Name als vorhanden nachgewiesen werden, wird er auch beurkundet.red
Autor:Frank Schäfer aus Wochenblatt Pirmasens |
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