Mehr Anspruchsberechtigte nach Wohngeldreform: Neue Servicehotline

 Foto: PS

Primasens. Ab Januar 2023 tritt die von der Bundesregierung angekündigte Wohngeldreform in Kraft. Auch viele Menschen in Pirmasens werden durch den staatlichen Mietzuschuss im Angesicht von Inflation und Energiekrise entlastet. Die Stadtverwaltung rechnet mit einem signifikanten Anstieg der Wohngeld-Anträge. Zugleich bekommen Empfänger ab Januar mehr Wohngeld.
OB Markus Zwick appelliert deshalb an die Pirmasenser, insbesondere auch an Senioren, die nur eine kleine Rente beziehen, das Angebot anzunehmen und nicht aus falscher Scham auf den eventuell bestehenden Anspruch zu verzichten.

Wohngeld können grundsätzlich alle einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürger beantragen, unabhängig davon, ob die Personen erwerbsfähig sind oder nicht. Hierbei ist es auch unerheblich, ob sie zur Miete oder im Eigenheim wohnen. Eine parallele Auszahlung anderer Unterstützungsleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) ist nicht möglich.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben dagegen Personen, die gar kein Einkommen oder Vermögen haben, andere Sozialleistungen (z.B. nach dem SGB II oder SGB XII) beziehen, Azubi oder Student sind oder über ein Vermögen von 60.000 Euro verfügen. jg/ps

Weitere Informationen:
Alle wesentlichen Informationen und das Antragsformular sind im Internet unter www.pirmasens.de/wohngeld zusammengefasst. Formulare in Papierform gibt es an der Infotheke des Amtes für Jugend und Soziales, Maler-Bürkel-Straße 33. Ab sofort ist zudem eine Telefon-Hotline bei der Wohngeldbehörde geschaltet, die unter der Rufnummer 06331 877126 zu erreichen ist.

Autor:

Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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