Neue Corona-Schutzverordnung
Mehr Freiheiten bei Besuch des Plub

Kinder dürfen ohne Test ins Plub.  Foto: pixabay
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Pirmasens. Seit Verschärfung der letzten Corona-Schutzverordnung galt im Plub bisher 2G Plus. Ins Bad durften ausschließlich Personen, die entweder geimpft oder genesen waren, allerdings musste jede Person zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Test aus einem anerkannten Testzentrum an der Kasse vorzeigen.
Das Land Rheinland-Pfalz hat seine strikten Corona-Vorschriften für Bäder etwas gelockert. Nach wie vor haben Personen Eintritt, die geimpft und getestet sind. Allerdings, so die Stadtwerke, gibt es jetzt eine Befreiung von der Testpflicht für Besucher, die zusätzlich eine Booster-Impfung vorweisen können, die frisch geimpft sind (dabei darf die Zweitimpfung nicht mehr als drei Monate zurückliegen), die genesen sind (dabei gilt der Genesenen-Status bis drei Monate nach der Genesung) oder die doppelt geimpft nach einer Infektion wieder genesen sind.
Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass beim Besuch des Plub alle erforderlichen Dokumente und ein Lichtbildausweis beim mitzubringen und an der Kasse vorzuzeigen sind.
Ausnahmen gibt es für Kinder unter zwölf Jahren, die keinen Test benötigen. Für ältere Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gilt die 3G-Regel. ak/ps

Autor:

Andrea Kling aus Pirmasens

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