Coronavirus Pirmasens
Notbetreuung in Kindertagesstätten wird ausgeweitet
Pirmasens. Die Kindertagestätten in Pirmasens weiten die Notbetreuung aus. Dafür ausschlaggebend sind erste Lockerungen der Einschränkungen im öffentlichen Leben. Betroffene Eltern können sich bei Bedarf direkt an die jeweilige Einrichtung wenden. Oberbürgermeister Markus Zwick begrüßt die stufenweise Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote: „Der angestrebte Fahrplan bietet Familien eine wichtige Perspektive für die schrittweise Rückkehr zu etwas mehr Normalität“.
Die Familienminister von Bund und Ländern haben sich gestern am späten Abend auf ein entsprechendes Konzept verständigt. Sie empfehlen einen behutsamen Wiedereinstieg. Es sieht vier Phasen bis zur Rückkehr zum Normalbetrieb vor. Ein konkretes Datum wurde nicht genannt. „Es geht darum Rechte von Kindern, die Bedürfnisse von Eltern und den Schutz der Gesundheit auch von Erzieherinnen und Erziehern in Einklang zu bringen“, so Zwick weiter.
Aktuell bleiben Kindergärten weiterhin geschlossen, allerdings wird die Notbetreuung im Vergleich zu bisher deutlich ausgeweitet – auch in Pirmasens. Bisher waren nur Kinder von Arbeitnehmern aus systemrelevanten Berufen zur Notbetreuung zugelassen. „Mit der neuen Landesverordnung haben jetzt deutlich mehr Familien den Anspruch auf Notbetreuung in den Kitas“, so der Verwaltungschef.
„Angesprochen sind jetzt auch berufstätige Alleinerziehende und Sorgeberechtigte, die auf eine Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere Lösung finden“, erläutert Jugendpflegerin Bettina Walnsch. Nach ihren Angaben werden zusätzlich Mädchen und Jungen aufgenommen, die in sozial belasteten Situationen leben, etwa wenn sie Hilfen durch das Jugendamt erhalten. Allerdings seien die Kitas weiterhin strikt angehalten, nur maximal zehn Kinder pro Notgruppe aufzunehmen, so Walnsch. Dadurch seien die Kapazitäten stark eingeschränkt. „Um Eltern mit einem dringenden Bedarf unterstützen zu können, handeln wir eher restriktiv und betrachten jeden Einzelfall“, wirbt sie um Verständnis. Jungen und Mädchen mit erhöhtem Risiko durch Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten und Atemwegserkrankungen können ebenso wenig betreut werden wie Kinder mit Fieber, starkem Husten und Schnupfen. Letztere müssen mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.
„Nehmen Sie Rücksicht auf Familien, die wirklich auf die Notbetreuung angewiesen sind und lassen Sie diesen im Zweifel den Vortritt“, appelliert Markus Zwick. Bisher hätten die Eltern sehr verantwortungsvoll von dem Notplätze-Angebot Gebrauch gemacht. Gleichzeitig sei es aber auch wichtig, dass Erziehungsberechtigte ihre Berufstätigkeit nachgehen können, wenn sie keine Kinderbetreuung finden. Dies könne auch bedeuten, dass die Knirpse nur tageweise in die Kita kämen, zeigt Zwick Alternativen auf.
Eltern, die einen Bedarf zur Notbetreuung haben, können diesen bei der jeweiligen Kita anzeigen und eine Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit vorlegen. Ein entsprechendes Formular gibt es zum Herunterladen im Internet unter www.pirmasens.de/corona .
Die Beitragsbefreiung für Krippen- und Hortbetreuung sowie Kita-Verpflegungskosten wird verlängert. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende Mai für alle Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen. ps
Autor:Tim Altschuck aus Kaiserslautern |
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