Eichenprozessionsspinner
Stadt setzt auf biologische Prophylaxe
Pirmasens. Im Kampf gegen die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners setzt die Stadt Pirmasens auf Prophylaxe. Ein beauftragtes Spezialunternehmen behandelt am kommenden Donnerstag, 7. Mai , rund 60 Bäume auf Schulhöfen, Spielplätzen und auf Kindergärten-Arealen.
Dazu werden die Eichen mit einem Nebel aus biologischen Spritzmittel eingesprüht. Das ökologisch unbedenkliche Insektizid wird nach Angaben des Herstellers auf Basis von Bakterien produziert. Zum Besprühen der Bäume verwendet das Unternehmen ein Gerät, das einer Schneekanone gleicht. Der Sprühnebel sorgt dafür, dass die Raupen aufhören zu fressen und dann sterben. „Für Menschen und Haustiere ist das eingesetzte Insektizid absolut unbedenklich“, erklärt André Jankwitz, Leiter des Garten- und Friedhofsamtes. Die betroffenen Einrichtungen im Stadtgebiet und den Ortsbezirken wurden vorab über die präventive Maßnahme informiert.
Der Eichenprozessionsspinner ist für Menschen wie Haustiere gefährlich. Die Brennhaare der Schmetterlingsraupe können Allergien und Asthma auslösen. Um eine weitere Ausbreitung wirksam einzudämmen, setzt die Stadtverwaltung Pirmasens auf die Mithilfe ihrer Bürger. Wer auf öffentlichen Flächen wie Parks- und Grünanlagen, auf Friedhöfen oder Spielplätzen ein Nest entdeckt, wird gebeten den Standort des betroffenen Baums unverzüglich dem Garten- und Friedhofsamt zu melden. Telefonisch unter: 06331 5511 10 oder per E-Mail: gartenamt@pirmasens.de .
Speziell geschulte Mitarbeiter des Wirtschafts- und Servicebetriebs der Stadt Pirmasens (WSP) kümmern sich auf öffentlichen Flächen um die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Mithilfe eines Spezialstaubsaugers werden die Schädlinge und Nester mechanisch entfernt. Die Methode ist zwar aufwändig, bietet aber den Vorteil, dass sie gegen Larven in allen Entwicklungsstadien wirksam ist.
Tritt der Eichenprozessionsspinner auf Privatgrundstücken auf, ist der Eigentümer zur Beseitigung verpflichtet, wenn die Allgemeinheit gefährdet ist. Wegen der möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigung bei Bekämpfungsmaßnahmen, den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (Atemschutz und Vollschutzanzug) und des erforderlichen Sachverstandes rät die Verwaltung Privatpersonen unbedingt von einer selbständigen Durchführung einer solchen Maßnahme ab. Mit der Beseitigung sollten ortsansässige Fachfirmen zur Schädlingsbekämpfung beauftragt werden. ps
Autor:Tim Altschuck aus Kaiserslautern |
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