Todesfahrer wird angeklagt - So verlief der schicksalhafte Unfall in der Südwestpfalz
Südwestpfalz. Die Meldung hat eine ganze Region erschüttert: Ein 27-Jähriger aus dem Landkreis Südwestpfalz ist am 10. September vergangenen Jahres mit einem hochmotorisierten Auto auf dem Braunsberg vom Lemberger Ortsteil Salzwoog in Richtung Ludwigswinkel gerast und hat einen Unfall verursacht, bei dem zwei Menschen starben. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat jetzt Anklage gegen den Mann erhoben. In einer Mitteilung nennt sie Details zum Unfallhergang und die mutmaßliche Geschwindigkeit des Todesfahrers. Auch dessen Alkoholspiegel im Blut wird bei dem Verfahren eine Rolle spielen.
Von Cynthia Schröer
Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat gegen den 27-Jährigen "Anklage erhoben zum Landgericht Zweibrücken wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und verbotener Kraftfahrzeugrennen, wobei er den Tod zweier Menschen verursachte", heißt es in einer Mitteilung der leiten Oberstaatsanwältin Iris Weingardt. Demzufolge wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor, am 10. September gegen 17.30 Uhr einen schweren Unfall verursacht zu haben, bei dem zwei Menschen getötet und weitere fünf Menschen – teils schwer – verletzt wurden. Der Mann wird im Folgenden als "Angeschuldigter" bezeichnet, ein Begriff für einen Beschuldigten in einem Strafverfahren, gegen den die öffentliche Klage erhoben, das Hauptverfahren aber noch nicht eröffnet ist.
Vor dem Unfall Alkohol getrunken
"Nach dem Ergebnis der Ermittlungen steht zur Überzeugung der Staatsanwaltschaft fest, dass der Angeschuldigte trotz vorherigen Alkoholkonsums sein Fahrzeug aus Richtung Salzwoog kommend auf der L 487 unter Missachtung sämtlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen führte", teilt die leitende Oberstaatsanwältin mit. Zehn Tage nach dem Unfall hatte die Polizei darüber informiert, dass die Blutalkoholbestimmung bei dem 27-Jährigen einen Wert unterhalb des Grenzwerts des § 24a Straßenverkehrsgesetz ergeben habe. Dieser Grenzwert liegt bei 0,5 Promille. Aber: Auch unter diesem Grenzwert könne eine alkoholische Beeinflussung möglich sein, antwortet Weingardt auf Nachfrage.
Mit bis zu 230km/h unterwegs
Zum Unfallhergang teilt die Staatsanwaltschaft Folgendes mit: "Der Angeschuldigte, der ortskundig ist und dem der Straßenverlauf bekannt war, erreichte auf der sehr kurvenreichen und unübersichtlichen Strecke Geschwindigkeiten von bis zu 230 km/h." Der 27-Jährige habe sein Auto in einer sogenannten „Ideallinie“ geführt, das heißt: Er kam auf die Gegenfahrbahn und überfuhr die seitliche Fahrstreifenbegrenzung. Etwaige Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer habe er dabei zumindest billigend in Kauf genommen.
In einer langgezogenen Rechtskurve seien dem Mann hintereinander drei Autos entgegengekommen. Das erste Fahrzeug habe dabei die Mittellinie der Fahrbahn überschritten. Aufgrund der Alkoholisierung und der zu diesem Zeitpunkt gefahrenen Geschwindigkeit von 149 bis 159 km/h konnte der Angeschuldigte eine Kollision weder durch Abbremsen noch durch Ausweichen vermeiden. Die entgegenkommende Fahrerin konnte laut Staatsanwaltschaft ihrerseits wegen der hohen Geschwindigkeit des 27-Jährigen keine Maßnahmen zur Vermeidung eines Unfalls ergreifen.
Zwei Menschen sterben noch am Unfallort
Der Staatsanwaltschaft zufolge traf der 27-Jährige zunächst seitlich das erste Auto, stieß dann gegen das zweite ihm entgegenkommende Fahrzeug und schließlich kollidierte er frontal auf der Gegenfahrbahn mit dem dritten ihm entgegenkommenden Wagen. Die beiden im dritten Fahrzeug befindlichen Personen, eine 58-jährige Frau und ein 68-jähriger Mann aus dem Landkreis Calw in Baden-Württemberg, erlitten lebensgefährliche Verletzungen und starben noch an der Unfallstelle. Weitere fünf Personen, darunter auch die damals 18-jährige Beifahrerin im Wagen des Angeschuldigten, wurden teilweise schwer verletzt.
Auch der 27-Jährige selbst erlitt schwere Verletzungen. Ihm wurde im Ermittlungsverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht Zweibrücken die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Das Landgericht hat nun über die Zulassung der Anklageschrift und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren
Der Tatvorwurf lautet nicht "Fährlässige Tötung", weil es in § 315d Strafgesetzbuch zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen eine gesonderte Regelung gibt, wenn dabei der Tod von Menschen verursacht wurde. In Absatz fünf dieses Paragrafen ist auch die Strafe nachzulesen, mit der der Angeschuldigte im Falle einer Verurteilung rechnen muss: "Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren."
Video und Fotos sorgen im Internet für Aufruhr
Unmittelbar nach dem Unfall sorgte ein Video im Internet für Furore. Es war etwa zehn Sekunden lang und zeigte den Tacho eines Autos bei einem rasanten Beschleunigungsvorgang. Aus dem Fenster auf der Fahrerseite sind rasend schnell vorbeiziehende Bäume zu erkennen. Ebenfalls ist der Fuß des Fahrers auf dem Kupplungs- beziehungsweise Gaspedal zu erkennen sowie der Bildschirm des Radios. Auch die Uhrzeit der Aufnahme wird eingeblendet: 17.26 Uhr – vier Minuten vor dem schicksalhaften Unfall auf dem Braunsberg. Gerüchten zufolge stammt die Aufnahme aus dem Inneren des Wagens des 27-Jährigen. Außerdem kursierten Aufnahmen von zwei Autos im Internet, die an dem Unfall beteiligt waren. Das Video liegt der Polizei vor.
Autor:Cynthia Schröer aus Landstuhl |
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