Energietipps der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Verbraucherzentrale informiert
Pirmasens. Wer schon einmal den Strom- oder Gasanbieter gewechselt hat, weiß: Viele Anbieter locken neue Kunden mit Versprechungen wie „Neukundenbonus“, „Sofortbonus“ oder mit verheißungsvollen „Preisgarantien“. Dass der Strompreis in Deutschland aber aus mehreren Bestandteilen besteht und Garantien oft nur für einen Teil des Preises gelten, ist vielen unbekannt. „In der Regel gibt es die Preisgarantie auf weniger als die Hälfte des vereinbarten Energiepreises“, informiert Fabian Fehrenbach, Referent Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Viele Versorger weisen allenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Kleingedruckten, darauf hin. „Ändert ein Anbieter den Energiepreis haben Kunden in jedem Fall ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht“, stellt Fehrenbach klar.
Wer Probleme mit seinem Versorger hat, kann sich an die Energierechtsberater der Verbraucherzentrale wenden. Die Beratung findet jeden zweiten Donnerstag in der Verbraucherzentrale, Exerzierplatzstraße 1 in Pirmasens statt. Terminvereinbarung unter Telefon 06331 121 60, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de ist erforderlich. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine können ebenfalls Termine vereinbart werden – auch zum Wechsel des Strom- und Gasversorgers. ps
Autor:Laura Seezer aus Mannheim |
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