Für den Trainingsbetrieb
Wasgauhalle unter Auflagen wieder geöffnet
Pirmasens. Die novellierte Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ermöglicht weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Unter anderem ist Breiten- und Freizeitsport im Innenbereich unter strengen und spezifischen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen möglich. Wettkampfsituationen oder –simulationen sind weiterhin ausdrücklich untersagt.
In einem ersten Schritt hatte die Stadtverwaltung Pirmasens bereits vor zwei Wochen den Sportpark Husterhöhe sowie das Waldstadion Spesbach zur Nutzung freigegeben. Ab sofort ist auch der regelmäßige Indoor-Trainingsbetrieb unter Auflagen wieder möglich, unter anderem in der Wasgauhalle. Allerdings bleiben fünf Schulturnhallen bis zum Beginn der Sommerferien für den Vereinssport gesperrt.
Aufgrund der Einschränkungen kann der Schulbetrieb zurzeit nur in modifizierter Form stattfinden. Um die geltenden Abstands- und Hygienerichtlinien einhalten zu können, benötigen zahlreiche Pirmasenser Schulen eine höhere Anzahl an Klassensälen, als vorhanden. Sie nutzen daher ihre Sporthallen zu Unterrichtszwecken. Diese Problematik verschärft sich, wenn am kommenden Montag, 8. Juni, weitere Jahrgangsstufen in den Präsenzunterricht zurückkehren. Vor diesem Hintergrund stehen folgende Schulturnhallen für einen Trainingsbetrieb nicht zur Verfügung:
- Immanuel-Kant-Gymnasium
- Hugo-Ball-Gymnasium
- Robert-Schuman-Grundschule
- Grundschule Husterhöhe
- Grundschule Sommerwald
In allen anderen Hallen ist der Sportbetrieb somit zu den bekannten Trainingszeiten möglich.
Funktionäre, deren Vereine von den Sperrungen betroffen sind, werden vom Stadtmarketing mit einem Schreiben unterrichtet. Das zuständige Fachamt ist bemüht Alternative an anderen Standorten aufzuzeigen, sofern es freie Kapazitäten in den Belegungsplänen gibt. Für Rückfragen steht Tim Ruhstorfer unter der Telefonnummer 06331 2394315 oder per E-Mail unter sport@pirmasens.de zur Verfügung.
Sportdezernent Denis Clauer bittet um Verständnis bei allen betroffenen Vereinen und Athleten für die schwerwiegende Entscheidung der Stadtverwaltung: „Als Schulträger ist die Stadt verpflichtet, den Mädchen und Jungen in dieser außergewöhnlichen Krisensituation einen sicheren Schulbesuch zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, ist die getroffene Vorgehensweise leider unumgänglich“. Clauer hat angekündigt, dass die Situation vor Beginn der Sommerferien neu bewertet wird. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen informieren.
Ganz konkret sind Sportangebote – und damit auch der Übungsbetrieb im Mannschafts- und Ballsport, allerdings ohne Training von Spiel- und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder wahrscheinlich ist – nun auch im Indoorbereich unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsvorgaben möglich. Für die Einhaltung der jeweils geltenden Rechtsgrundlangen sind die Vereine verantwortlich. Dazu zählt u.a. auch das Desinfizieren der benutzten Trainingsgeräte. Die Funktionäre sind aufgefordert, dem Stadtmarketing einen Ansprechpartner für den Trainingsbetrieb zu benennen. Die Einhaltung der Hygienekonzepte wird stichprobenartig durch den kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Um die Nutzergruppen voneinander zu trennen, sind die Sportler aufgefordert, sich nur innerhalb ihrer Trainingszeiten in der Halle aufzuhalten. Zuschauer sind bis auf Weiteres nicht erlaubt.
Die gültige Landesverordnung kann im Wortlaut unter www.pirmasens.de/corona nachgelesen werden. Dort sind außerdem die spezifischen Hygieneverordnungen für Sport im Freien und in der Halle zu finden. ps
Autor:Tim Altschuck aus Kaiserslautern |
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