Überprüfung der Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen angelaufen
Meldefrist endet am 31. März 2019
Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetz-lich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2018 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2019 der...