Schnelleinsatzgruppe
Kreis und DLRG Neuhofen unterzeichnen Vereinbarung zur Wasserrettung
Neuhofen. Der Landrat des Rhein-Pfalz-Kreises, Clemens Körner, und der Vorsitzende der DLRG Neuhofen, Stefan Bentz, haben eine gemeinsame Vereinbarung zur Mitwirkung in der Wasserrettung unterzeichnet. Dadurch wird die laut Körner „bereits seit Jahren bewährte Zusammenarbeit und Mitwirkung“ der DLRG Neuhofen vertraglich geregelt und den Anforderungen des Landes-Brand- und Katastrophenschutzgesetzes nachgekommen.
Noch im Jahr 2021 - unmittelbar nach der Katastrophe im Ahrtal und an der Kyll - hat man im Rhein-Pfalz-Kreis gemeinsam mit der DLRG aus Neuhofen die Entscheidung zum Aufbau einer Schnelleinsatzgruppe Wasserrettung (SEG-W) getroffen. In der folgenden Zeit wurden die Rahmenbedingungen, Einsatzmöglichkeiten und die erforderlichen Strukturen dieser neuen Komponente im Katastrophenschutz definiert.
Durch die Vereinbarung ist der Rhein-Pfalz-Kreis im Bereich Wasserrettung mit einer eigenen offizielle Schnelleinsatzgruppe versorgt und kann diese im Bedarfsfall heranziehen. Im Gegenzug werden die verpflichtenden ärztlichen Untersuchungen der Helfer sowie notwendigen Investitionsmaßnahmen vom Kreishaushalt abgedeckt.
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