VG Bürgermeister Michael Cullmann über die aktuelle Lage
Leichter wird es nicht
Coronakrise. Wieder ist eine Woche in der Corona-Krise vergangen und mittlerweile ist es der dritte Monat in dieser Ausnahmesituation.
„Man hört und liest immer wieder, dass zu wenig kontrolliert wird, dem muss ich widersprechen. Es wurden bisher durch unser Ordnungsamt und durch erhöhte Polizeipräsenz zahlreiche Kontrollen, auch an allen Wochenenden durchgeführt. Am Sonntagabend erhielt ich dann folgende Meldung des Ordnungsamtes: „In Rockenhausen und Umgebung war alles unauffällig. Obermoschel war ebenso sehr ruhig. Auf dem Marktplatz in Alsenz viele Fahrradfahrer, dadurch Eiscafé/Pizzeria Giovanni (besonders im Außenbereich) gut besucht. „Blauer Löwe“ Neubau auch im Außenbereich einige Personen. Alles nach den Regeln“, erzählt Verbandsbürgermeister Michael Cullmann.
Dennoch sei es nicht möglich, überall gleichzeitig zu sein und die ständig angepassten Regeln müssten den Betroffenen auch immer wieder vermittelt werden.
„Lassen Sie mich dazu den Text „Vollzug von § 2 Abs. 2 der 6. CoBeVO und den Hygieneregeln Gastronomie“ nehmen“, erklärt Cullmann. Auf zehn Seiten werden Details der Regelungen beschrieben, von denen viele davon auf die Betriebe im Nordpfälzer Land zutreffen, aber eben auch nicht alle. Beispiel: „Darf ein Stehcafé anstatt einer Spülmaschine mit einem Heißwasserboiler und entsprechend heißem Wasser das Geschirr spülen?“ Eine Regelung, die nicht unbedingt mit dem Tagesgeschäft unserer Ordnungsbehörde zu tun hat, aber dennoch kontrolliert werden muss. Die Antwort auf die Frage ist übrigens „nein“, erklärt Michael Cullmann.
Die aktuelle Lage bleibt angespannt und spannend, ein Blick auf die weiter zunehmenden Diskussionen: „Ich habe das Gefühl, manche beschweren sich gerade über die Feuerwehr, die unnötigerweise eine leichte Glut gelöscht hat. Ein Blick in andere Länder würde denen helfen. Dort hat es lichterloh gebrannt, mit vielen Toten als Folge. Und denjenigen, die ihr Recht auf Erkrankung fordern, sei das Lesen von Texten, die eine schwere Erkrankung mit dem Virus beschreiben, ans Herz gelegt. Eine Krankheit, die auch nicht alle überleben, gerade die älteren Menschen“, mahnt der VG-Bürgermeister und resümiert: „Rückblickend lässt sich bislang sagen: Deutschland war nicht in allem gut vorbereitet. Aber ganz wenige haben sich beschwert, dass Gelder für entsprechende Vorsorgemaßnahmen eingespart wurden. Die vollzogenen Maßnahmen haben wohl das Schlimmste verhindert. Es ist nachvollziehbar, wenn jemand in seiner beruflichen Existenz gefährdet ist und sich deshalb gegen Maßnahmen wendet. Insbesondere, wenn diese nicht gut erklärt sind. Da sind viele Erläuterungen notwendig. Manche Lockerung könnte man auch vielleicht früher machen, aber wer ist sich da schon ganz sicher?
Bei den Entscheidungen und Kontrollen auf den staatlichen und kommunalen Ebenen geht es um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Alle, die dafür Sorge tragen, dass diese Landesverordnung mit all ihren Auflagen und Regelungen eingehalten wird, egal ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, die Polizei und auch die Gewerbetreibenden selbst machen dies nicht aus Willkür oder Spaß, sondern weil es in dieser Ausnahmesituation wichtig ist. Für uns alle!
Die Weitläufigkeit unserer Landschaft, die Kontrollen schwierig macht, kann sich möglicherweise als Vorteil erweisen. Nämlich dann, wenn vermehrt Gäste zu uns kommen und sich auf die verschiedenen Orte unserer Verbandsgemeinde verteilen. Darauf müssen wir hinarbeiten, jede Chance nutzen, unsere Attraktivität als Wohn- und Freizeitraum darzustellen. Wir haben in den vergangenen Wochen viele Beispiele in unseren Kolumnen gezeigt und werden dies auch weiterhin tun“, versichert Michael Cullmann weiter.
In der letzten Woche sind weitere Lockerungen in den Bereichen Tourismus und Gastronomie hinzugekommen. Diese Lockerungen mit allen Auflagen werden nun umgesetzt. Polizei und Ordnungsbehörde müssen damit noch mehr Betriebe und den öffentlichen Raum auf Einhaltung der verschiedenen Auflagen kontrollieren.
Die siebte Landesverordnung trat am 18. Mai in Kraft und gilt bis zum 26. Mai. Mit ihr werden insbesondere die angekündigten Öffnungen im Tourismus-Sektor umgesetzt. Weiterhin ist eine Klarstellung erfolgt, dass Vereinssport unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist.
Es gelten neue Konkretisierungen und weitere Zulassungen bei standesamtlichen Trauungen und Bestattungen. An Bestattungen in geschlossenen Räumen dürfen als Trauergäste folgende Personen teilnehmen: Die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der Verstorbenen oder des Verstorbenen, Personen, die mit Verstorbenen im ersten Grad verwandt (also Eltern und Kinder) sind, und Personen eines weiteren Hausstands. Darüber hinaus dürfen auch weitere Personen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass nicht mehr als eine Person pro zehn Quadratmeter Raumfläche anwesend ist. Im Freien dürfen weitere Personen, unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln, teilnehmen.
An standesamtlichen Trauungen dürfen neben den Eheschließenden und zwei Trauzeugen teilnehmen: Personen, die mit einem der Eheschließenden im ersten Grad verwandt sind und Personen eines weiteren Hausstands. Wenn sichergestellt ist, dass nicht mehr als eine Person pro zehn Quadratmeter Raumfläche anwesend ist, dürfen auch weitere Personen teilnehmen.
„Es gilt bei unserer Verbandsgemeinde also für jede Friedhofshalle und jedes Trauzimmer eine andere Besucherzahl. Bitte entsprechend mit unserem Standesamt klären“, erklärt Cullmann.
Die von der Landesregierung angekündigte Aufhebung der Schließung von Freibädern (zum 27. Mai) ist in dieser Verordnung noch nicht umgesetzt. „Da diese dann „unter Auflagen“ öffnen dürfen, wird derzeit erarbeitet, welche Anforderungen hieran zu stellen sind. Für uns als Betreiber eines Naturerlebnisbades gilt besondere Vorsicht, da mir noch keine Aussagen zum „Verhalten“ des Virus´ in ungechlortem Wasser vorliegen. Ziel bleibt, das Schwimmbad zu öffnen“, hofft der VG-Bürgermeister.
Auch soll für den Betrieb von Innensportanlagen, zum Beispiel der Donnersberghalle, ein Hygieneplan erarbeitet werden, um auf dessen Basis eine Öffnung zu ermöglichen.
Ab Montag dürfen die Drittklässler wieder in ihre Grundschulen. „Nach den guten Erfahrungen mit dem Start der vierten Klassen bin ich auch hier optimistisch, die Freude bei Kindern und Lehrern war wirklich phänomenal. Das wird bei den weiteren Schülerinnen und Schülern hoffentlich auch so sein“, freut sich Cullmann. Für die konkrete Umsetzung gibt es unterschiedliche Konzepte, da die Raum- und Personalausstattung in den sieben Grundschulen im Nordpfälzer Land sehr unterschiedlich ist. Die Eltern werden von den einzelnen Schulleitungen informiert. Auch die Schulsozialarbeiter an den einzelnen Grundschul-Standorten sind wieder im Dienst.
Simone Diel ist unter der E-Mail-Adresse: simone.diel@vg-nl.de oder unter Telefon: 0152 03865293 zu erreichen. Reinhold Ruoff unter der E-Mail-Adresse: reinhold.ruoff@vg-nl.de oder unter Telefon: 0151 61625978.
Ein neues Testkonzept des Gesundheitsministeriums soll dazu dienen, Menschen mit erhöhtem Infektions- oder Erkrankungsrisiko besser zu schützen. Hierzu gehören vor allem Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern sowie Menschen in Alters- und Pflegeheimen. Das Konzept ist nun breiter angelegt und kann darüber hinaus beispielsweise auch für Kinder, pädagogische Fachkräfte, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer greifen.
Hier sollen, zusätzlich zu den bestehenden Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, auch bei asymptomatischen Personen Tests, die gegebenenfalls auch nur in mittelbarem Kontakt zu einem Fall von Covid-19 stehen, durchgeführt werden können.
„Wieder einmal zeigt sich, dass viele Leistungen, Hilfen und Lösungen von der untersten Ebene der Verwaltungen erbracht werden. Dies war so, als wir 2016 Wohnraum für Flüchtlinge organisiert und Hilfe zum Leben erbracht haben. Dies ist nun wieder so, wo in unseren Orten Einkaufshilfen und Fahrdienste organisiert werden, wir als Ordnungsbehörde die Polizei unterstützen sowie umgekehrt und wir täglich mit sich ändernden Regularien konfrontiert sind“, ergänzt Michael Cullmann.
Zur Verwaltung teilt der VG-Bürgermeister mit, dass die bisherigen Änderungen – Besuch nach Terminvergabe – und – Schichtdienst der Mitarbeiter/innen – auch bis Ende Mai beibehalten werden. Im Juni wird es dann eine Regelung geben, die hoffentlich wieder längerfristig sein wird. Wie diese Regelung dann aussehen kann, wird zurzeit erarbeitet. „Wir sind trotz Corona immer besetzt, die Kolleginnen und Kollegen leider oft nur per Telefon. Damit müssen wir umgehen, im Juni werden wir hoffentlich wieder mehr Möglichkeiten zum persönlichen Gespräch haben.“
Die Corona-Krise hat auch in die Kassen von Bund, Ländern und Kommunen tiefe Löcher gerissen. Ausgehend von den Vorhersagen zur Konjunkturentwicklung werden für das laufende Jahr Steuermindereinnahmen nie dagewesenen Ausmaßes prognostiziert.
Um die Investitionstätigkeit aufrechtzuerhalten, brauchen die Kommunen Unterstützung. „Auch wir müssen pandemiebedingt mit einem Einbruch der Einnahmen rechnen. Eine Erhöhung der Grundsteuer wäre momentan für unsere Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar, insbesondere da sich viele in Kurzarbeit befinden. Die weiterhin bestehende Forderung des Landesrechnungshofes ist nicht nachvollziehbar und wird so auch von der Landesregierung nicht geteilt“, erläutert Cullmann.
Abschließend fügt er an: „Es bleibt schwierig, ich wünsche uns dennoch den notwendigen Optimismus. Den gewinnen wir auch aus den unzähligen Gestaltungsmöglichkeiten der Zukunft unserer Orte. Mit der Bitte um Ihre Mitgestaltung, eine gute Woche für Sie in unserem Nordpfälzer Land“. clh/ps
Autor:Claudia Bardon aus Wochenblatt Kirchheimbolanden |
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