Entsorgung von Hundekot im landwirtschaftlichen Bereich
Saubere Wiesen und schmackhaftes Futter
Rockenhausen. Das „Wochenblatt“ veröffentlichte in der letzten Ausgabe einen Artikel zum Thema „Rücksichts- und umweltgerechtes Verhalten bei Hundehaltung“. Dort ging es um die korrekte Entsorgung von Hundekot und Hundekotbeuteln. Dabei war der letzte Absatz des Artikels leider nicht korrekt, Hundekot darf man auch weit weg von bewohnten Gebieten, im landwirtschaftlichen Bereich, nicht einfach liegen lassen.
Diese Grünflächen dienen häufig als Futtergrundlage von Rindern, Pferden oder Schafen. Durch den Hundekot können diese Futtermittel, aber auch Lebensmittel wie Salat und Getreide, verunreinigt werden. Darauf weist der Landesbauernverband in Baden-Württemberg in einem Informationsflyer hin. Dabei besteht ein Unterschied zu Gülle auf den Feldern, da diese zu mehr als 90 Prozent Wasser enthält, und zu Kuhfladen, die von „Pflanzenfressern“ hinterlassen werden. Die Landwirte bringen diesen Dünger gleichmäßig verteilt und mit großem zeitlichen Abstand zur Futternutzung aus. Hundekot wird dagegen in konzentrierter Form oft unmittelbar vor der Mahd abgesetzt.
Außerdem besteht die Möglichkeit, dass der Hundekot beim Mähen der Wiesen dem Landwirt ins Gesicht geschleudert wird oder dass ein Mitarbeiter bei der Weinlese in „Tretminen“ tritt. Beides vermeidbare Ärgernisse. Hundehalter können ihren Beitrag dazu leisten, wenn sie ihre Hunde nicht auf Wiesen lassen.
Im „Fall des Falles“ können die Hinterlassenschaften mit Kotbeuteln ordnungsgemäß entsorgt werden. goe/ps
Autor:Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße |
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