Saisonarbeit 2021
Welcher Erntehelfer kommt wann wie über welche Grenze?
Dudenhofen. Die Spargel- und Erdbeerbauern in der Region bereiten sich auf die Saison vor. Nach dem Bangen im vergangenen Jahr, als die Pandemie noch ganz frisch und die Grenzen dicht waren, ist man dieses Jahr vorbereitet. Soweit es die Pandemie zulässt. Derzeit arbeiten bereits zwölf Saisonarbeitskräfte auf dem Martinshof in Dudenhofen, etwa 130 - größtenteils aus Rumänien -werden es während der Erntezeit sein.
"Die Einreise war problemlos", sagt Sophie Paul vom Martinshof. Sie rechnet allerdings damit, dass es Anfang April schwieriger werden könnte - wenn die Einreisewelle der Erntehelfer beginnt. Schon jetzt ist der bürokratische und organisatorische Aufwand hoch. Die Einreise aller Mitarbeiter muss digital angemeldet werden: Wer kommt wann wie über welche Grenze. Gleich nach der Einreise werden die Erntehelfer auf dem Martinshof durch eine Ärztin getestet. Auch das Testergebnis muss dem Gesundheitsamt online übermittelt werden.
Alle Erntehelfer bleiben nach der Einreise in ihrer Gruppe, schlafen und arbeiten gesondert - für die Dauer von zehn Tagen oder bis das Testergebnis vorliegt. Eine Verkürzung der Arbeitsquarantäne ist frühestens ab dem fünften Tag nach der Einreise möglich: durch Coronatest und bei negativem Testergebnis. Auch die "gruppenbezogenen Hygienemaßnahmen" müssen dokumentiert und beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Wie schon im vergangenen Jahr dürfen Zimmer nur mit höchstens der halben sonst üblichen Kapazität belegt werden. Der Betrieb muss Quarantäne-Quartiere vorhalten und die Hygieneregeln in der Landessprache aushängen.
Simon Schumacher, Vorstandssprecher des Verbandes Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer, rät den Betrieben, den Bedarf an Saisonarbeitskräften frühzeitig abzuklären. Für das Frühjahr geht Schumacher von der Einreise der Erntehelfer auf dem Landweg aus. Der Verband hat viele Tipps für seine Mitgliedsbetriebe zusammengestellt, damit sie in dieser Saison vor allzu großen Überraschungen gefeit bleiben. Und mögliche Stolpersteine schon im Vorfeld umgehen.
So sollen die Arbeitskräfte bei Einreise beispielsweise eine Kopie des Arbeitsvertrages wie auch die vertragliche Regelung über die Unterkunft in Deutschland mit sich führen. Damit sei auch die Einreise über die Slowakei, Tschechien oder Tirol, die seit Mitte Februar als Virusvariantengebiete eingestuft sind, möglich. Gut für die Erntehelfer aus Rumänien: Seit 20. Februar gilt Deutschland dort nicht mehr als "gelbe Zone". Damit entfällt die zehntätige Quarantäne bei ihrer Rückkehr nach Rumänien.
Weitere Informationen
Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer
www.vsse.de
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