Zwischen Bahn und WZV Ohmbachtal
Rechtsstreit beendet Vergleich
Schönenberg-Kübelberg. Der 15 Jahre währende Rechtsstreit des Wasserzweckverbands Ohmbachtal mit der Bahn wegen der Verunreinigung des Grundwassers seiner Brunnen auf der Gemarkung Schönenberg-Kübelberg mit dem auf der nahegelegenen Bahntrasse und im Bahnhofsbereich eingesetzten Pflanzenschutzmittels Bromacil wurde mit einem Vergleich beigelegt. Das Bundeseisenbahnvermögen zahlt dem Verband zum Ersatz des entstandenen Schadens eine Summe von 700.000 Euro. Damit sind alle „wechselseitigen Forderungen“ abgegolten.
Auch wenn es nach dem aktuellen Stand der fachgutachtlichen Bewertung denkbar gewesen wäre¸ die Bahn zumindest als Mitverursacherin des Schadens zu adressieren und damit die Chance bestanden hätte, die beim Landgericht Zweibrücken anhängige Klage, zumindest dem Grund nach, zu gewinnen, stimmte die Verbandsversammlung dem Vergleich – wie Verbandsvorsteher Klaus Müller mitteilte- auf Anraten des Gerichtes und der eigenen Rechtsanwälte als „Akt der Klugheit“ einstimmig zu, um die „unendliche Geschichte“ zu Ende zu bringen und „Rechtsfrieden und Planungssicherheit“ zu schaffen. Bei Ablehnung des Vergleichsangebotes der Bahn, das der Hälfte der ursprünglichen, konkret bezifferten Klagesumme entspricht, wäre es nämlich höchst wahrscheinlich gewesen, dass der Rechtsstreit wegen der Höhe des geltend gemachten Schadens weitergelaufen wäre. Außerdem hätte sich der Verband auf ein ebenfalls zeit- und kostenaufwändiges Berufungsverfahren mit völlig ungewissem Ausgang einstellen müssen. Mit der Frage, wie die Vergleichssumme im Haushalt des Verbandes verwendet wird, muss sich nun, nach Klärung der körperschaftssteuerrechtlichen Fragen, der Werksausschuss befassen. Verbandsvorsteher Müller bezeichnete dies als „Luxusproblem“.
Zur Erinnerung in Kurzfassung: In einer vom Gesundheitsamt gezogenen Routinewasserprobe wurde am Jahresende 2005 erstmals das Pflanzenschutzmittel Bromacil im Grundwasser des Verbandes in einer Konzentration über dem vorgegebenen Grenzwert festgestellt. Daraufhin wurde in „rekordverdächtiger Zeit“ im Wasserwerk eine Aktivkohlefilteranlage gebaut und bereits im Sommer 2007 in Betrieb genommen. Parallel dazu wurden Schadensersatzverhandlungen mit der Bahn-AG, die das Totalherbizid bis zur Stilllegung der Bahnstrecke nachweislich zur Unkrautbekämpfung auf der vorbeiführenden Bahntrasse und im Bahnhofsbereich Schönenberg-Kübelberg eingesetzt hatte, aufgenommen. Als diese nicht zum Erfolg führten, setzte der Verband bereits 2007 ein „selbständiges Beweisverfahren“ in Gang. Der vom Gericht eingesetzte Gutachter bestätigte in seinem am 30.9. 2009 vorgelegten Gutachten, „ dass die Gleisanlagen der Deutschen Bahn zweifelsfrei die Quelle des Bromacileintrages in das Grundwasser“ seien. Davon ließ sich die Bahn jedoch nicht beeindrucken, so dass der WZVO im Jahr 2012 zunächst gegen die Bahn-AG und als diese ihre Zuständigkeit verneinte, im Jahr 2013 gegen das Bundeseisenbahnvermögen beim Landgericht in Zweibrücken Klage einreichen musste. Der vom Gericht bestellte Gutachter benötigte für sein Gutachten zunächst drei Jahre und für sein Ergänzungsgutachten wiederum zwei Jahre Zeit. ps
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |
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