Änderungen zum 1.7.22

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Ratgeber
Der Kündigungsbutton ist ab 1. Juli zum Kündigen von so genannten kostenpflichtigen Laufzeitverträgen, die auf einer Website abgeschlossen werden können,  Pflicht. | Foto: pexels/pixabay

Kündigungsbutton: Verträge ab 1. Juli mit wenigen Klicks kündigen

Vertragskündigung. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz meldet ab 1. Juli ist der Button zum Kündigen von so genannten kostenpflichtigen Laufzeitverträgen, die auf einer Webseite abgeschlossen werden können, Pflicht. Das soll das Kündigen für Verbraucher:innen künftig erleichtern. Das Wichtigste in Kürze: Das "Gesetz über faire Verbraucherverträge" schreibt ab dem 1. Juli 2022 den sogenannten Kündigungsbutton vor.Wenn Sie auf einer Webseite einen kostenpflichtigen Vertrag mit Laufzeit...

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