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Symbolfoto | Foto: Ulrike Mai/Pixabay

Abschaffung des Paragrafen 219a
"Keine Frau macht sich diese Entscheidung leicht - im Gegenteil"

Speyer. Gynäkologische Praxen dürfen im Internet sachlich über Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs aufklären, ohne Strafe fürchten zu müssen. Bislang galten solche Informationen als unzulässige "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft". Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst und Tanja Gambino, Leiterin des Referats Offene Sozialarbeit beim Diakonischen Werk, sehen die neue Rechtslage positiv. Schwangere in Konfliktsituationen brauchen möglichst umfassende und möglichst seriöse Informationen,...

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