3G-Kontrollen im Öffentlichen Personennahverkehr
Land finanziert zusätzliches Personal
Baden-Württemberg. Seit Ende November 2021 dürfen Fahrgäste (mit der Ausnahme von Schülern außerhalb der Ferien) den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nur noch mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis benutzen (3G-Regel). Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, dies stichprobenhaft zu kontrollieren. Das stellt die Unternehmen vor neue Herausforderungen, denn allein mit dem vorhandenen Betriebspersonal kann das nicht geleistet werden. Das Fahrpersonal muss sich vorwiegend um den...