Lokales
Überfahrhilfen und Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum Nicht genehmigte Überfahrhilfen sind zu entfernen
Kaiserslautern. Im Stadtgebiet Kaiserslautern ist zunehmend festzustellen, dass Anliegerinnen und Anlieger Überfahrhilfen, Auffahrkeile oder Bordsteinrampen an Bordsteinkanten oder in Straßenrinnen vor ihren Grundstückszufahrten anbringen. Diese Konstruktionen, die häufig aus Holz, Metall oder Kunststoff bestehen, sollen ein bequemeres Zufahren ermöglichen. Das Anbringen solcher Rampen im öffentlichen Verkehrsraum ist jedoch nicht erlaubt. Die genannten Hilfsmittel können die Verkehrssicherheit...