Lokales
3-G-Regel bei Inzidenzwert über 35
Ab Montag erweiterte Testpflicht in Ludwigshafen
Ludwigshafen. Die aktualisierte 25. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (25. CoBeLVO) sieht für Kommunen, deren Sieben-Tages-Inzidenz über 35 liegt – wie dies derzeit in Ludwigshafen der Fall ist –, unter anderem für den Besuch von gastronomischen Angeboten wie beispielsweise Restaurants, Bars, Kantinen und Cafés in Innenräumen eine Testpflicht vor. Diese gilt ab Montag, 23. August 2021, und für Personen ab dem Alter von 15 Jahren. Besucher*innen von Hotels müssen sich alle 72 Stunden...