Baden-Württemberg: Neues Infektionsschutzgesetz
"Konstruktive Lösungen erarbeiten“
Baden-Württemberg. Mit den neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurden für etliche Einrichtungen, darunter auch Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime, weitere Pflichten zur Kontrolle von 3G-Nachweisen geschaffen. Dazu gehört, dass die Einrichtungen umfangreiche neue Meldepflichten erfüllen müssen, wie zum Beispiel Meldungen zur Anzahl von Testungen und Impfquoten an die Ortspolizeibehörden in Baden-Württemberg, teilt das baden-württembergische Gesundheitsministerium mit. Das...