In Gemeindeverwaltung Haßloch gilt 3G-Regel
Impf-, Genesenen- oder Testnachweis
Haßloch. In den Dienstgebäuden der Gemeindeverwaltung Haßloch gilt seit heute die 3G-Regel. Das heißt, alle Besucherinnen und Besucher müssen vor Betreten des Rathauses einen entsprechenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. Die Regelung greift neben dem Rathaus auch für den Besuch der Außenstellen der Gemeindeverwaltung Haßloch. In allen Verwaltungen im Landkreis Bad Dürkheim wird dies ebenso gehandhabt. Darauf haben sich die Bürgermeister der Gemeinden und Städte im Kreis einhellig...