3G-Regel

Beiträge zum Thema 3G-Regel

Lokales
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Ebenso in den Außenstellen
Zugang zur Kreisverwaltung Kusel nur mit 3G

Kusel. Ab Dienstag, den 7. Dezember gilt für alle BesucherInnen der Kreisverwaltung sowie der Außenstellen die 3G-Regel, d.h. alle BesucherInnen müssen vor Betreten des Verwaltungsgebäudes einen entsprechenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen. Dabei darf der Nachweis eines Schnelltests höchstens 24 Stunden alt sein, der eines PCR-Tests höchstens 48 Stunden. Ohne entsprechende Nachweise kann der Zutritt zum Verwaltungsgebäude nicht gewährt werden. BesucherInnen werden ab sofort auf...

Lokales
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St. Wendel: Kontrollen eingerichtet
Zulassungsstelle mit 3-G geöffnet

St. Wendel. Seit Mittwoch, 1. Dezember, gilt für Besucher der Zulassungsbehörde des Landkreises, Tritschlerstraße 5, St. Wendel, die 3-G-Regel: Das Betreten des Gebäudes ist nur mit einer vollständigen Impf-, gültigen Genesenen- oder negativen Testbescheinigung (nicht älter als 24 Stunden bei Antigen-Schnelltest oder 48 Stunden bei PCR-Test) erlaubt. Dies wird am Eingang entsprechend kontrolliert. Weiterhin ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: termin.lkwnd.de, Tel. (06851) 801 2828,...

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