Lokales
Abfallentsorgung im Rhein-Pfalz-Kreis
Abfallgebühren werden zum 1. Oktober fällig
Die Abfallgebühren werden im Rhein-Pfalz-Kreis in zwei Raten jeweils zum 1. April und zum 1. Okto-ber fällig. Alle Gebührenpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sollten die zu den Fälligkeitsterminen anstehenden Überweisungen nicht versäumen. Überweisung Die erste Rate wird zum 1. Oktober fällig und sollte rechtzeitig überwiesen werden. Bitte verwenden Sie bei der Überweisung die auf dem Bescheid angegebene IBAN-Nummer. Als Verwendungszweck ist die auf dem Bescheid...