Feiern mit Spaß & Sicherheit: neue Hinweise zu 26 POG sollen Klarheit schaffen
Pfalz. Er hat schon zur Absage von so manchem Straßenfest oder Umzug geführt: In Paragraph 26 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes werden allgemeine Regelungen und notwendige Vorkehrungen zur Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel festgehalten. Um Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel unterhalb der Schwelle zu Großveranstaltungen zu unterstützen, hat das Innenministerium jetzt...