Ausnahmen für Geimpfte
Wie kann die Impfung digital nachgewiesen werden?
Speyer. Am vergangenen Samstag hat das Land Rheinland-Pfalz die Gültigkeit der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung mittels zweiter Änderungsverordnung zur 18. CoBeLVO bis einschließlich 25. April verlängert und die geltenden Regeln in einigen Punkten angepasst. Darüber hinaus hat das Land Rheinland-Pfalz am Samstag eine neue Absonderungsverordnung erlassen, die am heutigen Montag in Kraft tritt und bis zum 10. Mai gilt. Die Absonderungsverordnung wurde um einen Passus zu „Selbsttests“...