Corona-Verordnung Absonderung angepasst
Positiv getestetes Klinik-Personal kann im Einzelfall arbeiten
Baden-Württemberg. Das Land Baden-Württemberg passt die Regelungen zum Tätigkeitsverbot bei asymptomatischem positiv getestetem medizinischem Personal an. Dies erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch der Krankenhäuser. Die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung tritt am Montag, 25. Juli, in Kraft. Für positiv auf das Coronavirus getestete Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gilt derzeit ein Tätigkeitsverbot bis zum 15. Tag nach dem Erstnachweis des Erregers. Künftig kann die...