Ab 1. Juli können öffentliche Gebäude wieder genutzt werden
Kronauer Rathauskunden brauchen weiterhin Maske
Die jüngsten Änderungen der baden-württembergischen Corona-Verordnung, die zum 1. Juli in Kraft treten sollen, ermöglichen es der Gemeinde Kronau ihre öffentlichen Gebäude wieder zur Nutzung freizugeben. Bestimmte Corona-Regeln gelten aber auch in Zukunft. Insbesondere sei die Corona Verordnung Sport zu beachten, so der Kronauer Krisenstab. Konkret wiedereröffnet werden sollen die Alte Schule, das Forsthaus sowie die Grillhütte. In der Mehrzweckhalle können dann, neben dem Trainingsbetrieb,...