Flächen- und Waldbrand-Gefahr
Stadt hebt Allgemeinverfügung auf
Neustadt. Aufgrund der hohen Flächen- und Waldbrandgefahr hatte die Stadt Neustadt an der Weinstraße am 14. Juli offene Feuer außerhalb von geschlossenen Ortslagen untersagt. Der Erlass war erforderlich, um der Brandgefahr auf Wald-, Wiesen- und Feldflächen infolge einer andauernden Hitze- und Trockenperiode wirksam zu begegnen. Diese Verfügung wurde nun widerrufen, denn nach den kühleren Temperaturen der vergangenen Tage sowie den anhaltenden Regenschauern kann eine hohe Brandgefahr im...