Allgemeinverfügung

Beiträge zum Thema Allgemeinverfügung

Lokales
Zwar endet am Montag die nächtliche Ausgangssperre im Rhein-Pfalz-Kreis, aber etwa bei den Alten- und Pflegeheimen bleiben Einschränkungen bestehen. | Foto:  icsilviu/Pixabay

Neue Allgemeinverfügung für Rhein-Pfalz-Kreis
Nächtliche Ausgangssperre endet am Montag

Rhein-Pfalz-Kreis. Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt zum Schutz der Alten- und Pflegeeinrichtungen eine weitere Allgemeinverfügung - basierend auf der 15. CoBeLVO – die bis einschließlich Sonntag, 28. Februar, gelten wird. Die aktuelle Allgemeinverfügung vom 29. Januar läuft geordnet zum 14. Februar aus. Die Landesregierung hat angekündigt, den Lockdown – mit einigen Änderungen – zu verlängern. Die Änderung der 15. Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes (CoBeLVO) wird mit Wirkung vom Montag, 15....

Lokales
Foto: Gemeindeverwaltung Mutterstadt / Michael Hemberger

Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt informiert
Allgemeinverfügung zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19)

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erlässt gemäß §§ 16, 28 Infektionsschutzgesetz i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010, zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) als zuständige Behörde nachfolgende Allgemeinverfügung: 1. An allen Schulen im Rhein-Pfalz-Kreis entfallen sämtliche regulären Schulveranstaltungen, insbesondere der Unterricht sowie die regulären Betreuungsangebote. 2. An allen...

Lokales
Foto: Gemeineverwaltung Mutterstadt / Michael Hemberger

Die Gemeindeverwaltung Mutterstadt informiert
Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung zum Umgang mit Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19)

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erlässt gemäß §§ 16, 28 Infektionsschutzgesetz i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010, zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) als zuständige Behörde nachfolgende Allgemeinverfügung: 1. Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Zahl von Teilnehmenden von mehr als 75 Personen im Gebiet des Rhein-Pfalz-Kreises sind untersagt. Der Veranstaltungsbegriff ist dabei grundsätzlich...

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