Allgemeinverfügung wegen Coronavirus
Ab sofort ist Arbeiten an Sonn- und Feiertagen erlaubt
Pfalz. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat aus Anlass der Corona-Pandemie eine Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung erlassen. Ab sofort ist Arbeiten an Sonn- und Feiertagen erlaubt Darin regelt die SGD Süd für ihren Zuständigkeitsbereich, dass Beschäftigte im Einzelhandel für Lebensmittel, auf Wochenmärkten, bei Abhol- und Lieferdiensten, in Getränkemärkten, Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, bei Frisören, in...