Antragsfrist

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Lokales
Bis zum 15. März muss der Antrage auf unentgeltliche Schulbuchausliehe der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße vorliegen | Foto: monticellllo/stock.adobe.com

Unentgeltliche Schulbuchausleihe
Anträge bis 15. März beim Kreis SÜW stellen

Kreis SÜW. Kinder und Jugendliche, die im kommenden Schuljahr 2023/2024 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder die Berufsbildende Schule (die Berufsfachschule I und II oder die Höhere Berufsfachschule) besuchen werden, können an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Noch bis 15. März können Anträge für die unentgeltliche Ausleihe von Schulbüchern bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße eingereicht werden. Beteiligte Schulen im Kreis Südliche WeinstraßeFür folgende Schulen...

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