Was gilt es zu beachten?
Hochsaison für Hobbygärtner
Pfalz. Ab 1. Oktober dürfen Hobbygärtner wieder zur Säge greifen und Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abschneiden oder auf den Stock setzen. Wer sich nicht an diesen Zeitraum hält, muss mit harten Strafen rechnen, denn der ist seit 2010 bundesweit einheitlich im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt (BNatSchG, Paragraf 39 Absatz 5). Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen, sind nach Angaben der ARAG Experten von dem Verbot zwar ausgenommen, das heißt, sie dürfen auch...