Ratgeber
Welche Schwierigkeiten gibt es bei mündlichen Rechtsgeschäften?
Per Handschlag
Verbraucherschutz. Verträge dürfen laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) grundsätzlich auch per Handschlag beziehungsweise mündlich geschlossen werden. Ein Handschlag ist zwar gerade in Corona-Zeiten undenkbar, aber der ’Fist oder Ellenbogen Bump’, also das Aneinanderstoßen mit Fäusten oder Ellenbogen, tut's auch. Welche Schwierigkeiten es bei mündlichen Verträgen gibt und welche Verträge zwingend schriftlich fixiert werden müssen, wissen die ARAG Experten. Vertrag per HandschlagGrundsätzlich...