Lokales
Verstöße gegen das Sammlungsverbot haben Zwangsgelder zur Folge
ADD untersagt Spendensammlungen des Vereins „Sternchenkinder"
Rheinland-Pfalz/Trier. Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige Aufsichts- undDienstleistungsdirektion (ADD) hat dem Verein Sternchenkinder e.V. mit Sitz im rheinlandpfälzischen Lasel/Eifelkreis Bitburg-Prüm Spendensammlungen, unter anderem die Spendenwerbung an Infoständen und Abbuchung von Geldspenden im Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz sofort vollziehbar untersagt. Die Verbotsverfügung der ADD ist bestandskräftig. Verstöße gegen das Sammlungsverbot haben Zwangsgelder zur Folge. Dem...