Die Stadt Speyer verfügt
Keine Böller rund um den Neujahrsmarkt
Speyer. Die Stadt Speyer erlässt auch in diesem Jahr zur Gefahrenabwehr eine Allgemeinverfügung, die das Abbrennen von Pyrotechnik über das vom 2. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus auch an Silvester und Neujahr im Bereich des Weihnachts- und Neujahrsmarktes untersagt. Die Anordnung gründet sich auf die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz. „Der Weihnachts- und Neujahrsmarkt bietet mit seinem vielfältigen Angebot genügend böllerfreie Alternativen, sodass wir alle fröhlich...