Landratsamt besteht auf Beseitigung des Erdwalls entlang der B 292
Für vollständige Entfernung und Entsorgung Frist bis 31. August eingeräumt - Argumente des Bürgermeisters für das Landratsamt nicht nachvollziehbar
Ende Juli hat das Landratsamt Karlsruhe die weitere Bearbeitung des Verfahrens zur Ablagerung von Erdmaterial entlang der B292 in Bad Schönborn, Ortsteil Langenbrücken, vom Regierungspräsidium Karlsruhe übernommen. Nach Prüfung des komplexen Sachverhaltes kommt das Landratsamt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Aufschüttung von Erdmaterial um eine ungenehmigte Abfallentsorgung handelt, die auch nicht legalisiert werden kann. „Auch wenn mittlerweile ein paar Blumen auf dem Erdwall blühen,...