Unterstützung von Ärzten und Covid-19-Patienten
AU-Bescheinigung bei Coronavirus ab sofort telefonisch möglich
Coronavirus. Ärzte dürfen ab sofort in bestimmten Fällen eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) nach ausschließlich telefonischem Kontakt ausstellen. Die AU darf maximal sieben Tage betragen. Darauf haben sich heute (Montag, 9. März 2020) der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt. Die Regelung gilt für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege oder Patienten, die die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht...