Bienenschutzverordnung

Beiträge zum Thema Bienenschutzverordnung

Lokales

Bienenvölker müssen gemeldet sein
Ausbreiten von Krankheiten verhindern

Landkreis. Jeder Imker, der diesem schönen Hobby nachgeht, muss auch seinen Bienenstand, laut Bienenschutzverordnung, dem Kreis-Veterinäramt melden. Darauf macht der Vorsitzende des Imkervereins Landstuhl und Umgebung Eckhard Richter aufmerksam. Taucht eine Krankheit auf, wie derzeit die Amerikanische Faulbrut, kann durch schnelle Kontrolle eines Bienenseuchen-Sachverständigen die Krankheit ausfindig gemacht und bekämpft werden. Dadurch wird ein Ausbreiten der Krankheit verhindert und andere...

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